Plus 43 Prozent – wieder mehr Asylverfahren

Erstveröffentlicht: 
11.04.2011

Verwaltungsgericht Freiburg

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat gut zu tun – was unter anderem mit dem Wegfall der Visumspflicht auf dem Balkan zu tun hat. Die Zahl der Asylrechtsfälle, mit denen sich die Richter befassen, steigt daher.

 

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat gut zu tun. Wie Präsident Jens Michaelis bei seiner Jahrespressekonferenz berichtete, sind 2010 nicht nur mehr Verfahren als bisher von den 24 Richtern abgeschlossen worden, es kamen auch viele hinzu. 2740 neue Fälle landeten bei seinen Richtern auf dem Tisch, drei Prozent mehr als im Vorjahr, 2300 waren zu Jahresende noch nicht abgeschlossen. Einer der Hauptfaktoren: die steigende Zahl der Asylrechtsfälle.

Das Plus von 43 Prozent sei hier vor allem durch die weggefallene Visumspflicht in vielen Folgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens zu erklären. Jeder fünfte beim Gericht eingegangene Fall betrifft das Asylrecht. Bei etwa jedem sechsten versucht sich ein Student in einen Numerus- Clausus-Studiengang in Konstanz oder Freiburg einzuklagen. "Ein Irrsinnsaufwand", klagt Richterin Dagmar Leven. Sie und ihre Kollegen müssen bei den Hochschulen jeweils ermitteln, ob die Unis bei vorhandenen Kapazitäten zu wenig Studienplätze ausgeschrieben haben.

Schwerstarbeit brachte 2010 auch ein Mammutprozess: Die Polderverfahren, in denen die 2. Kammer die Rechtmäßigkeit der Planfeststellung für Hochwasserrückhalteflächen an der Elzmündung zu überprüfen hatte. 123 Kläger, Hunderte Aktenordner und mit 224 Seiten das längste Urteil seit Bestehen des Freiburger Verwaltungsgerichts sprechen für sich. Und der Prozess geht weiter. Denn mehrere Privatleute und die Gemeinde Schwanau haben Rechtsmittel eingelegt gegen die Entscheidung, dass der Polder mit Nachbesserungen gebaut werden darf.

Nun schauen alle Beteiligten gespannt nach Mannheim, wo der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof sich der Sache angenommen hat. "Dieses Verfahren hat grundsätzliche Bedeutung, weil es Bereiche umfasst, in denen das Recht noch nicht festgezurrt ist", sagt Richter Klaus Döll.