Tödlicher Einsatz von Brechmittel - Zweiter Prozess gegen Bremer Polizei-Arzt

Erstveröffentlicht: 
07.03.2011

Der Prozess um den tödlichen Einsatz von Brechmittel bei einem Asylsuchenden in Bremen wird neu aufgerollt. Ein 46-jähriger Polizeiarzt muss sich ab Dienstag vor dem Landgericht Bremen verantworten. Der Arzt hatte dem mutmaßlichen Drogenhändler Ende 2004 im Polizeigewahrsam Brechmittel verabreicht.

 

Wenige Tage später starb der 35-jährige Laye Alama Condé an den Folgen. Angeklagt wegen Körperverletzung mit Todesfolge ist ein ehemaliger Bremer Polizeiarzt. In einem ersten Prozess war der Arzt Ende 2008 vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Dagegen hatten die Angehörigen des getöteten Afrikaners Revision eingelegt und Recht bekommen. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil wieder auf. 2006 hatte der Europäische Gerichtshof den Einsatz von Brechmitteln in Deutschland verurteilt. Diese Methode, um verschlucktes Rauschgift aus dem Körper zu spülen, wird inzwischen nicht mehr angewendet.

Gutachten werden vermutlich neu bewertet

Ein Mammutprozess wie das erste Verfahren mit mehr als zwanzig Verhandlungstagen wird das zweite Verfahren wohl nicht werden. Statt dessen werden vermutlich die acht medizinischen Gutachten des ersten Prozesses erneut diskutiert und bewertet. Eine wichtige Rolle spielen wird das Verhalten des ehemaligen Polizei-Arztes selbst. Er hatte dem festgenommenen Afrikaner zwangsweise Wasser und ein Brechmittel eingeflößt, um an verschluckte Drogenpäckchen zu kommen. Daraufhin war der Mann ins Koma gefallen und eine Woche später gestorben. In der Begründung des Freispruchs aus dem Jahre 2008 hieß es: Er habe zwar Fehler gemacht, habe aber nicht die Erfahrung und Ausbildung gehabt, um die Lebensgefahr für seinen Patienten zu erkennen.

 

Bundesgerichtshof hebt Freispruch auf

Radio Bremen Online, 29. April 2010