Was
ist das eigentlich für ein Land, in dem der Geheimdienst einen
Verfassungsrichter bespitzeln kann - mit der Begründung, er habe bewusst
nicht als Mitglied einer extremistischen Partei agiert? Es sieht aus,
als habe das Bundesamt für Verfassungsschutz alles daran setzen wollen,
jenem frühen Rolf Gössner Recht zu geben, der im Jahr 1984 (!) mit dem
Buch "Der Apparat" das Bild eines ausufernden Polizeistaates zeichnete -
und damit einem in linken Kreisen verbreiteten Lebensgefühl eine
Fakten-Grundlage verschaffte.
Aber wahrscheinlich gibt es bei den Geheimdiensten einfach nur
keine Kontrollmechanismen für angeleierte Überwachungsmaßnahmen. Wer
einmal in die Fänge der Verfassungsschützer geraten ist, kommt nicht
wieder raus - auch wenn er selbst längst Hüter der Verfassung in Robe
ist. Es sei denn er wehrt sich juristisch. Die Behauptung, die
Beobachtung Gössners sei 2008 aufgrund einer veränderten Sicherheitslage
eingestellt worden jedenfalls, darf als dreiste Lüge gelten.
Dabei wäre
es so einfach: Jeder Überwachungsauftrag müsste mit einem Verfallsdatum
versehen und bei dessen Ablauf von einer zweiten Instanz begutachtet
werden. Und die "Opfer" der Beobachtung müssten davon regelhaft
informiert werden - damit sie sich wehren können. Für skandalöse
Altfälle wie Gössner müsste eigentlich eine VS-Unterlagenbehörde nach
Stasi-Vorbild zuständig sein.