Bewährungsstrafen für Angeklagte
Neckarsulm - Vier junge Erwachsene aus Neckarsulm sind am Donnerstag vom Heilbronner Amtsgericht wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung zu Bewährungsstrafen zwischen neun Monaten und zwei Jahren verurteilt worden. Bei den drei Haupttätern, einem 18-, einem 19- und einem 20-Jährigen wurde das Jugendstrafrecht zugrunde gelegt, die 23-jährige Frau, die als Fahrerin wurde nach Erwachsenenstrafrecht zu neun Monaten Bewährung verurteilt.
Sie waren angeklagt, weil sie im April 2010 aus einer
ausländerfeindlichen Gesinnung heraus beschlossen haben sollen, ein
türkisches Lebensmittelgeschäft in Brand zu setzen. Am 20. April, dem
Geburtstag Adolf Hitlers und dem laut Anklageschrift bewusst gewählten
Termin, trafen sich die 18- bis 23-Jährigen zum gemeinsamen Zechgelage.
Dabei entstand angeblich spontan die Idee zu der Brandstiftung.
Feuer in Entlüftungsrohr
Gemeinsam fuhren die vier jungen Erwachsenen durch die Stadt und suchten
nach einem Zielobjekt. An einer Tankstelle füllten sie einen
Spritkanister mit fünf Litern Benzin. Bei einem türkischen
Lebensmittelgeschäft machten sie Halt, die drei Männer kletterten auf
das Flachdach des Gebäudes und schütteten das Benzin in ein
Entlüftungsrohr. Ein angezündetes Papiertaschentuch sorgte schließlich
dafür, dass im Technikraum des Hauses ein Brand entstand. Zwar breitete
sich das Feuer nicht auf das ganze Gebäude aus, dennoch entstand hoher
Sachschaden von rund 30.000 Euro.
Die Angeklagten räumten die Vorwürfe ein, gaben jedoch an, keine
rechtsradikale Einstellung zu haben. Eine entsprechende Gesinnung sei an
dem Abend vor allem beim 20-jährigen Initiator der Brandstiftung zwar
vorhanden gewesen, so die Richterin, könne aber für die Zeit davor und
danach nicht bestätigt werden. Das Gericht schenkte deshalb den
Beteuerungen des Angeklagten, seine Einstellung geändert zu haben,
Glauben.
Angeklagte entschuldigen sich
Grund für sein Handeln war offenbar, dass der 20-jährige „noch eine
Rechnung offen“ hatte, wie es die Richterin des Jugendschöffengerichts
formulierte. Der junge Mann erklärte, zu Schulzeiten mit einer
türkischen Schülergruppe in Streit geraten zu sein, was zur Folge hatte,
dass der 20-Jährige damals die Schule wechseln musste.
Alle vier Angeklagten entschuldigten sich beim Inhaber des türkischen
Ladens. Drei der Täter saßen einen Monat in Untersuchungshaft, der
Initiator zweieinhalb. Der Gefängnisaufenthalt habe sie sehr geprägt,
sagten alle vier und stuften die Tat als großen Fehler ein. Zusätzlich
zur Bewährungsstrafe müssen die Täter jeweils 60 gemeinnützige
Arbeitsstunden ableisten.