Mit Verfügung vom 25.03.2009 hatte die zentrale Versammlungsbehörde beim Regierungspräsidium Karlsruhe eine Reihe von absurden Auflagen für die bevorstehende „Kein Frieden mit der Nato“-Demo in Baden-Baden erlassen. So durften zum Beispiel keine Masken und Schminke benutzt werden und die NATO-Gegner mussten einen Mindestabstand von 1,5 Meter zu Polizist_innen einhalten. Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat einen Eilantrag gegen diese Auflagen abgelehnt.
Am späten Donnerstag Abend kam in Berlin zu einer Spontandemonstration gegen diese unverhältnismäßigen Auflagen. Mit Verfügung vom 25.03.2009 hatte die zentrale Versammlungsbehörde beim Regierungspräsidium Karlsruhe eine Reihe von absurden Auflagen für die bevorstehende „Kein Frieden mit der Nato“-Demo in Baden-Baden erlassen. So durften zum Beispiel keine Masken und Schminke benutzt werden und die NATO-Gegner mussten einen Mindestabstand von 1,5 Meter zu Polizist_innen einhalten. Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat einen Eilantrag gegen diese Auflagen abgelehnt.
Am späten Donnerstag Abend kam in Berlin zu einer Spontandemonstration gegen diese unverhältnismäßigen Auflagen.
In einer Pressemitteilung des Öffentlichkeitsreferats des AStA der Technischen Universität Berlin heißt es dazu:
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Spontandemonstration gegen Auflagen für NATO-Protest.
Donnerstag nacht kam es in Berlin zu einer Spontandemonstration gegen die von der Polizei am Montag erlassenen Auflagen für den NATO-Protest. Bei der Kundgebung am Nollendorfplatz bezeichnete ein Sprecher die Auflagen als absurd. Die Polizei hatte den Straßburger Anti-NATO Demonstrationen unter Anderem auferlegt, nicht als Clowns aufzutreten, nicht zu laufen, zu sprinten oder zu hüpfen und keine Halstücher oder Kapuzenpullis zu tragen. Baden-Würtembergs Innenminister Heribert Rech hatte angekündigt, keine großen Protestcamps zuzulassen, und an der Deutsch-Französischen Grenze war ein Küchenteam eines Protestcamps wegen Mitführens von Geschirrhandtüchern und Küchenmessern festgesetzt worden. Diese Maßnahmen bezeichnete der Sprecher als Willkür und Schikane. Auch wenn Gerichte die Auflagen und die Maßnahmen gegen einzelne wohl wieder kassieren würden, so bliebe doch bei vielen Protestierenden ein schales Gefühl des Ausgeliefertseins. Die Demonstration endete mit einer kurzen Abschlusskundgebung auf dem Breitscheidplatz am Zoo. Ein Demonstrant stellte sich der Polizei als Ansprechpartner zur Verfügung. Ihm droht jetzt ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz. Die herbeigeeilten Polizeibeamt_innen bezeichneten die Demonstration jedoch als friedlich und das Verhalten der Demonstrant_innen als kooperativ. [...]
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