Freispruch aufgehoben

Erstveröffentlicht: 
29.11.2010

Revision stattgegeben. Alexandra R. muss zum dritten Mal vor Gericht VON PLUTONIA PLARRE

 

Zweimal ist Alexandra R. vom Vorwurf der versuchten Autobrandstiftung freigesprochen worden- nun muss die 22-Jährige zum dritten Mal vor Gericht. Das Kammergericht hat am Montag der Revision der Staatsanwaltschaft stattgegeben, den Freispruch des Landgerichts aufgehoben und den Fall zur neuen Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts verwiesen. Zur Begründung hieß es, die Beweiswürdigung des Landgerichts sei fehlerhaft. "Das heißt nicht, dass die Angeklagte schuldig ist", sagte Justizsprecher Tobias Kaehne. "Es kann sein, aber auch nicht. Alles ist offen."

 

Alexandra R. war im Mai 2009 in Friedrichshain festgenommen worden, weil sie versucht haben soll, einen Pkw anzuzünden. Sie saß fünfeinhalb Monate in Untersuchungshaft, bevor im November 2009 der erste Freispruch erging. Das Amtsgericht begründete diesen mit "durchgreifenden Zweifeln" an der Täterschaft der Angeklagten. Der Hauptbelastungszeuge, ein Polizist, hatte im Prozess eine widersprüchliche Täterbeschreibung abgegeben. Allein aus der Tatsache, dass Alexandra R. zu Hause Grillanzünder aufbewahrt, Zeitungsartikel über Autobrandstiftungen gesammelt habe und zur linken Szene gehöre, dürfe ihr kein Strick gedreht werden, so das Amtsgericht damals. Die Richter der Berufungsinstanz hatten ihren Freispruch im Sommer 2010 damit begründet, die Angeklagte sei Opfer einer Verwechslung geworden.

 

Das Kammergericht sei nun der Meinung, dass die Berufungsinstanz die Indizien zwar einzeln betrachtet, aber versäumt habe, sie in einer Gesamtschau zu würdigen, sagte der Justizsprecher. Die Verteidigerin der Angeklagten, Martina Arndt, kann diese Argumentation nicht nachvollziehen. Jedes Indiz für sich sei intensivst gewürdigt worden, "eine Gesamtschau ist da nicht mehr erforderlich".