Gefährdung der öffentlichen Sicherheit: Stadt verbietet Demo der Partei „Der III. Weg“

Erstveröffentlicht: 
21.08.2017

Die Stadt Fulda will verhindern, dass eine für Samstag, 26. August, angekündigte Versammlung der Partei „Der III. Weg“ in Fulda stattfinden kann. Ein entsprechender Verbotsbescheid wird nach erfolgter Anhörung heute noch dem Anmelder der Veranstaltung zugeschickt. Die Partei hat für diesen Tag in der Zeit zwischen 15 und 22 Uhr einen Demonstrationszug durch die Innenstadt mit Kundgebungen angemeldet.

 

Das geht aus einer Pressemitteilung der Stadt hervor, die Sie im Folgenden im Wortlaut lesen:


Nach dem Verfassungsschutzbericht 2015 des Hessischen Innenministeriums handelt es sich bei der Partei „Der III. Weg“ um eine rechtsextremistische Partei, deren Mitglieder überwiegend aus dem neonazistischen Spektrum, vereinzelt auch aus der NPD, stammen. Nach Erkenntnissen der Verfassungsschützer stammen die Mitglieder auch aus dem inzwischen verbotenen „Freien Netz Süd“ sowie aus der völkisch geprägten Neonazi-Szene. Ideologisch vertritt die Partei laut Verfassungsschutzbericht ein völkisch-biologisch geprägtes Menschenbild, das im Widerspruch zu den Werten des Grundgesetzes steht.

 

Die Stadt Fulda hat einen Verbotsbescheid verhängt, weil sie durch die Versammlung eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befürchtet. Insbesondere ist mit hoher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass während der Versammlung der Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130 Strafgesetzbuch) erfüllt wird und zur Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Einrichtungen aufgerufen wird.

 

Die Versammlungsbehörde beziehungsweise das Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Fulda stehen bei der Bewertung der Situation in engem Austausch mit der Polizei.