ACHTUNG: Ursprünglich war eine Verhandlung am 08.08.17 geplant gewesen. Diese wurde vom Gericht verschoben. Wir halten euch auf dem Laufendem wann der neue Termin ist. Nun steht aber der gleiche Vorgang mit einem anderen Betroffenen an: Auch hier wollen wir uns solidarisch zeigen!
Aktuelle Infos bei dazusetzen.de
- 15.08.17
- ab 08:00 Uhr
- Gegenüber dem Amtsgericht Leipzig
- Bernhard-Göring-Straße 64
- Bringt etwas zu Frühstücken mit!
Aufruf:
Wir setzen uns dazu!
Die Sitzblockade gegen LEGIDA am 2. Mai 2016 endete nicht nur für eine dreistellige Zahl von Menschen mit hohen Bußgeldbescheiden in Höhe von jeweils bis zu 400€, sondern für einige Personen sogar mit einem Strafbefehl.
Wir erinnern uns zurück: Die Blockadeaktion damals war groß, bunt und friedlich. Obwohl sie die Demonstration LEGIDAs nicht verhindern konnte, stellte sie ein wichtiges Zeichen der Leipziger*innen dar, dass die neofaschistischen Aufmärsche in der Stadt auch nach über einem Jahr nicht geduldet wurden.
Gleichwohl die Stadt Leipzig das Ende der regelmäßigen Nazi-Aufmärsche im Januar 2017 feierte, wurden die Blockierenden kriminalisiert und mit Repression überzogen. Während die Bußgeldbescheide der Stadt bereits in überdurchschnittlicher Höhe ausfielen, traf es einige der knapp 160 Betroffenen besonders hart: Sie erhielten einen Strafbefehl durch Staatsanwaltschaft und Gericht. Darin wird ihnen eine Straftat, die „Verhinderung/grobe Störung einer Versammlung“, vorgeworfen. Praktisch stehen Strafen von bis zu mehreren tausend Euro im Raum. Für die Betroffenen bedeutet ein Strafbefehl jedoch nicht nur deutlich höhere Kosten, sondern es besteht im Gegensatz zu den Bußgeldern auch die Gefahr einer Kriminalisierung durch eine Eintragung im Führungszeugnis.
Wir bleiben dabei: Zivilcourage ist kein Verbrechen!
Ein großer Teil der Betroffenen hat sich mit Einsprüchen gegen die Repression der sächsischen Behörden widersetzt. Ein Einspruch bedeutet dabei jedoch bei Weitem nicht das sofortige Ende eines repressiven Prozesses, er bedeutet nicht das schnelle Einlenken der Zuständigen, sondern er bedeutet vor allem, dass das Verfahren sich in die Länge zieht und schließlich vor Gericht ausgetragen wird. So eine Gerichtsverhandlung bedeutet angesichts des Vorgehens von Polizei und Ordnungsbehörden selbstverständlich eine große Chance für die Betroffenen. Sie macht das Geschehene sichtbar und zeigt, dass die Menschen, die sich LEGIDA und anderen neofaschistischen und neonazistischen Aufmärschen in den Weg gestellt – und gesetzt – haben, aktiv und laut bleiben, dass sie Kriminalisierung und Repression nicht akzeptieren. Eine Gerichtsverhandlung bedeutet für die Betroffenen allerdings auch, dass sie sich noch lange Zeit nach dem Geschehen damit beschäftigen müssen und sie kann großen Stress und Belastung darstellen.
Optimistisch stimmt uns allerdings auch, dass bereits am 30.03.2017 eine Person vom gleichlautenden Vorwurf freigesprochen wurde. (Az: 231 Cs 618 Js 47428/16)
Wir werden uns dazusetzen!
Nun ist es an der Zeit, sich ganz praktisch dazu zu setzen: Nämlich im Gerichtssaal. Am 15. August findet um 08:00 Uhr vor dem Amtsgericht die Verhandlung eines Strafbefehls statt. Die betroffene Person setzte sich selbst am 2. Mai 2016 solidarisch mit vielen anderen Menschen auf die Straße und ist nun angeklagt. Wir möchten die Person damit nicht alleine lassen und werden den Gerichtstermin begleiten. Es besteht der ausdrückliche Wunsch, dass Menschen vor Ort Solidarität zeigen und dass der Prozess nicht unter die Teppiche der Leipziger Behörden gekehrt wird.
Daher treffen wir uns bereits um 8:00 Uhr auf dem Gehweg gegenüber des Leipziger Amtsgerichts zu einem kleinen Soli-Frühstück. Wir wollen den Gerichtstermin in entspannter Atmosphäre bei Kaffee und Kuchen vorbereiten, uns gegenseitig austauschen und Leipziger*innen darüber informieren, dass der 2. Mai 2016 längst noch nicht Geschichte ist. Es wird Redebeiträge und Infomaterial geben und anschließend die Möglichkeit für interessierte Personen, die Verhandlung im Gerichtssaal zu verfolgen.
Keine*r wird allein gelassen – wir setzen uns dazu!
Es ist davon auszugehen, dass in der kommenden Zeit weitere Gerichtstermine stattfinden. Wir hoffen auf zahlreiche Unterstützung, auf tolle Initiativen und ermutigende Worte für die Betroffenen. Selbstverständlich möchten wir unsere Solidarität niemandem aufzwingen: Wenn bei euch also ein Gerichtstermin bezüglich der Blockade am 2. Mai 2016 ansteht, gebt uns gerne Bescheid, kommt zu unseren Treffen und erzählt, welche Unterstützung ihr euch bei einer Gerichtsverhandlung wünscht. Wenn ihr möchtet, dann setzen wir uns dazu.
Also kommt am 15.08.2017 ab 08:00 Uhr zur Kundgebung unter dem Motto „Sitzblockaden sind kein Verbrechen! Solidarisches Frühstück gegen Repression.“ zum Fußweg gegenüber des Amtsgerichts Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 und zeigt euch solidarisch.
Bitte bringt etwas Kleines zum gemeinsamen Frühstücken (keine Glasflaschen!) mit.