23. und 24. Verhandlungstag im Prozess gegen die „Gruppe Freital“

Gruppe Freital

Zu Beginn der heutigen Hauptverhandlung beschäftigt sich das Gericht mit einem Antrag des Verteidigers RA Flemming. Er hatte darin gefordert, die Identität des Publikums zu jeder Sitzung festzustellen und die entsprechenden Namen in einer nichtöffentlichen Sitzung zu verlesen und so allen Prozessbeteiligten zugänglich zu machen. Sollten etwaige Zeug*innen darunter seien, so sollen diese aus dem Sitzungssaal entfernt werden. Die Bundesanwaltschaft bemerkte zum Antrag, dass dieser schon fast „Einschüchterungstendenzen gegenüber der Öffentlichkeit“ aufweise. Auch die Nebenklagevertreter*innen kritisierten den Antrag, der sich „gegen die Öffentlichkeit“ richte. Nach einer Unterbrechung weist das Gericht den Antrag als unzulässig zurück, ihm fehle die Rechtsgrundlage.

 

Dann beginnt die Vernehmung des Zeugen W., der im Verfahren als Nebenkläger auftritt und seit Sommer 2015 das später angegriffene Hausprojekt Mangelwirtschaft bewohnt. Das Hausprojekt sei Teil des Mietshäuser Syndikat, mit dem selbstverwalteter Wohnraum geschaffen und Häuser dauerhaft dem Immobilienmarkt entzogen werden sollen. Der Zeuge schildert, dass das Haus in einem eher dörflichen Stadtteil Dresdens liege. Bereits einen Monat vor dem Angriff sollte dort eine Notunterkunft für Geflüchtete in einer Turnhalle eingerichtet werden, was jedoch Proteste von Anwohner*innen ausgelöst habe. Diese hätten die Zufahrt zur Turnhalle blockiert, gleichzeitig habe sich die Stimmung im Stadtteil „massiv“ geändert. Anlässlich der rassistischen Blockade, habe sich eine Initiative „Willkommen in Übigau“ gegründet, an der auch Leute des Hausprojekts beteiligt gewesen seien.

 

Als RA Kohlmann vorwurfsvoll fragt, was an der Blockade rassistisch sei, erläutert der Zeuge bestimmt, dass die dort Anwesenden pauschal Ressentiments gepflegt und verbreitet hätten. Er halte es für rassistisch, wenn behauptet wird, die Leute, die in der Turnhalle untergebracht werden, seien ein Sicherheits- und Kriminalitätsproblem. Erst recht, wenn man gar nicht wisse, wer diese Leute überhaupt seien und diese gar nicht kenne.

 

Das Engagement für Flüchtlinge sei auch ein Grund gewesen, weswegen sich die Stimmung gegen das Haus gerichtet habe. Der Zeuge berichtet von einer Pressekonferenz der Turnhallen-Blockierer, die er sich ebenfalls angeschaut habe. Damals seien sofort Leute auf ihn zugekommen und hätten ihn und seine Begleiter umringt: „Ihr seid doch die Leute aus der Overbeckstraße“. Es habe sich eine aggressive Diskussion entwickelt, die W. so unangenehm gewesen sei, dass er sich bald darauf entfernt habe. Ihm sei deutlich geworden, dass „unser Haus“ im Fokus stehe. Bestärkt worden sei dieser Eindruck durch einen Vorfall, bei dem sich eine Personengruppe vor dem Haus aufgestellt habe, dabei habe eine Person das Grundstück betreten und den Briefkasten abgetreten.

 

An den Abend des Angriffs erinnert sich der Zeuge gut. Am nächsten Tag sei der 1. PEGIDA-Geburtstag groß angekündigt gewesen. W. habe sich im Gemeinschaftsraum im 1. Obergeschoss (OG) aufgehalten, als ihm gegen halb elf Uhr abends zwei Personen aufgefallen seien. Diese hätten sich über eine gegenüberliegende Stichstraße dem Haus genähert, es beobachtet und sich dann wieder entfernt. Das habe ihn an frühere ähnliche Situationen erinnert. Der Zeuge ergänzt, dass über diese Straße der kürzeste Weg zur rassistischen Blockade an der Thäterstraße führt.

 

Kurz vor 24 Uhr habe W. ins Bett gehen wollen, in dem Moment sei ihm eine Gruppe von vielleicht zehn bis fünfzehn Personen auf der Overbeckstraße aufgefallen. Die Gruppe habe sich aus Richtung Pieschen/Mickten zu Fuß dem Haus genähert. In dem Moment habe W. schon gedacht: „Oh, oh. Hier passiert was.“ Teile der Gruppe hätten sich hinter einen Glascontainer und einen Lieferwagen auf der gegenüberliegenden Straßenseite geduckt. Er habe die vier oder fünf Personen, die sich mit ihm im beleuchteten Gemeinschaftsraum aufhielten, darüber informiert. Dann habe sich die Gruppe „schnell gehend“ auf das Haus zubewegt und sich davor „aufgebaut“, zwei Personen hätten „zielstrebig“ den Gartenzaun angesteuert, daran gerüttelt und eine Zaunlatte herausgerissen. Das Ganze habe „gefährlich“ gewirkt, gleichzeitig aber auch „ruhig“, erinnert sich der Zeuge. Die Personen hätten später auch das Grundstück betreten.

 

Eine andere Person im Raum, vermutlich die ebenfalls als Zeugin geladene K., habe gesagt: „Ich wecke die anderen Leute“. W. selbst habe sich eine Kamera vom Tisch genommen, um Fotos zu machen. Er sei deswegen zum Fenster und habe einen Flügel geöffnet. In dem Moment habe er gemerkt, dass Steine auf ihn geworfen wurden und die Angst habe sich durchgesetzt. Er habe sich vom Fenster etwa zwei Meter in die Mitte des Raums entfernt. Als nächstes habe er einen Gegenstand mit brennender Lunte durch das Fenster fliegen sehen, der kurz hinter dem Fenster gelandet und nach einem kurzen Moment mit einem sehr lauten Knall explodiert sei. Er habe auch das Klirren einer zerbrochenen Scheibe gehört, Fensterscherben und einen etwa faustgroßen Stein auf dem Fußboden gesehen. Der Zeuge beschreibt, dass ihm nun bewusst geworden wäre, dass es im Raum „viel zu gefährlich“ sei. Er sei raus gegangen und habe im Flur schemenhaft Personen wahrgenommen, es könnten die Bewohner*innen der angrenzenden Zimmer gewesen sein.

 

W. berichtet, dass er anschließend ins Treppenhaus gegangen sei. Dort habe er Feuerwerksblitze und Explosionen bemerkt. Ihm sei klar gewesen, hier passiert etwas „krasses“ und er habe sich ins Erdgeschoss begeben, wo auch sein Zimmer liegt. Dort sei er in den an der rückwärtigen Ecke gelegenen Gemeinschaftsraum gegangen. Dort angekommen, habe er „extrem laute Explosionen“ direkt vor dem Fenster gehört. Außerdem habe er gesehen, dass eines der Fenster des Raums zerstört gewesen sei. Ihm sei schnell klar gewesen, dass er hier nichts tun könne und sei zurück ins Treppenhaus. Dort sei er auf weitere Personen getroffen, gleichzeitig hätten die Explosionen nachgelassen.

 

Auch dann sei die Situation „chaotisch“ gewesen, der Zeuge erklärt, dass er nicht klar denken konnte. Nachdem Stille eingekehrt sei, habe man gemeinsam die Tür geöffnet und sei auf den Hof gegangen. Zu dem Zeitpunkt habe er keine Angreifer mehr gesehen, so W. weiter. Das Hoflicht sei angeschaltet gewesen, er habe ein demoliertes Fahrrad gesehen, außerdem Böllerreste, zerbrochene Fensterscheiben im Erdgeschoss und in der Nähe der Papiertonnen zwei Flaschen. Eine davon sei zerborsten gewesen, eine andere habe unbeschädigt unter einer Bank gelegen. Die intakte Flasche sei mit Flüssigkeit gefüllt und an einen großen Sprengkörper „mit Tape“ befestigt gewesen. Einen so großen Sprengkörper habe er noch nie gesehen, schildert W. seinen Eindruck.

 

Jemand habe noch berichtet, dass das Tor im hinteren Gartenbereich kaputt sei. Er sei daraufhin dort hingegangen und habe gesehen, dass die Scharniere des Tores herausgebrochen gewesen seien. An einer Scheibe der Hauseingangstür hätte sich eine Schmauchspur befunden, die Scheibe selbst sei aus Sicherheitsverbundglas hergestellt. Vor der Haustür habe es stark gestunken, der Gestank habe sich über mehrere Wochen gehalten und habe sich auch nicht „wegputzen“ lassen.

 

Ein Nachbar habe unterdessen die Polizei verständigt. Die Beamten hätten sich alles mögliche angeschaut. W. habe sie in die Küche im 1. OG begleitet, wo sie zusammen die Beschädigungen an Fenster und Kachelofen angeschaut und fotografiert hätten. Die Beamten hätten Zugang zu allen Räumen bekommen, in denen es Schäden gegeben habe.

 

W. berichtet, dass er im Nachgang ein Pfeifen im Ohr festgestellt habe. Das habe ihn an dem Abend sehr besorgt, es sei aber am nächsten Morgen verschwunden gewesen. Später sei das Geräusch vor einer Vernehmung beim BKA wieder für ein paar Minuten aufgetreten und auch vor der heutigen Vernehmung vor Gericht. Den Angriff beschreibt der Zeuge als belastend, weil ihm klar geworden sei, dass der Ort an dem er wohne, „ein Stück gefährlicher“ geworden sei. Dennoch wolle er sein Engagement für Flüchtlinge nicht einstellen.

 

Die Beseitigung der Glasschäden hätten etwa 250 Euro gekostet. Genau könne sich der Zeuge jedoch nicht erinnern. Im Nachgang habe man im Haus eine teure vernetzte Brandmeldeanlage installiert und zahlreiche Feuerlöscher hinzugekauft, denn im Haus gäbe es einen Holzfußboden und zahlreiche weitere Gegenstände, die leicht entflammbar seien.

 

Nach etwa dreieinhalb Stunden wird der Zeuge entlassen und der 23. Prozesstag beendet.

 

Als erstes vernimmt das Gericht die Zeugin K., die im Wohnprojekt Mangelwirtschaft lebt und den Angriff am späten Abend des 18. Oktober 2015 miterlebt hat.

 

Die Zeugin berichtet, dass sie sich schon vor dem Angriff nicht sicher gefühlt habe. Mehrfach hätten sich Leute vor dem Haus postiert, das Objekt fotografiert und ausgespäht. Sie verweist außerdem auf eine „diffuse Bedrohungssituation“ der linke Hausprojekte gerade in Sachsen ausgesetzt seien. Die anhaltenden PEGIDA-Aufmärsche und die Turnhallen-Blockade im September 2015 in Dresden-Übigau habe die Situation für die Mangelwirtschaft nicht entspannt.

 

Sie erinnert sich an einen Abend, als eine kleinere Gruppe das Haus beobachtet habe. Irgendwann hätte es den Hausbewohner*innen gereicht und sie hätten aus dem Haus heraus die Personen fotografiert, in der Annahme, sie würden dadurch zum Gehen bewegt. Die hätten jedoch die Polizei verständigt und überraschenderweise hätten die Beamten den Hausbewohner*innen dann untersagt, weitere Fotos zu fertigen.

 

Am Abend des Angriffs habe die Zeugin mit etwa vier weiteren Leuten in der Küche im 1. Obergeschoss gesessen. Sie sei gerade dabei gewesen ins Bett zu gehen und habe schon „Gute Nacht“ gesagt, als der Mitbewohner W. gesagt habe: „Wir werden angegriffen.“ Die Zeugin berichtet, dass sie dann ins 2. Obergeschoss und ins Erdgeschoss gelaufen sei, um die Leute zu informieren. Vermutlich auf dem Weg von oben nach unten habe der Angriff begonnen.

 

Der Angriff selbst habe nicht lange gedauert, habe K. aber in eine Art Schockstarre versetzt und große Angst ausgelöst. Sie berichtet, dass sie kurz auf den rückwärtigen Balkon gegangen sei, wo sie mindestens drei Angreifende wahrgenommen habe, allerdings nur schemenhaft. Anhand der Position im Garten schätzt die Zeugin, dass sich die Personen dem Wohnhaus mindestens auf zehn Meter genähert hätten. Es sei durch die eingesetzten Sprengkörper „super nebelig“ und sehr laut gewesen, sie habe außerdem Funken herumfliegen sehen. Deswegen sei sie nur auf dem Balkon geblieben und habe sich dann zurückgezogen, auch weil sie befürchtete, von Wurfgeschossen getroffen zu werden. Nachdem sie wieder im Wohnungsflur war, habe sie eine Explosion im Haus wahrgenommen, wenige Augenblicke später sei W. aus der Küche getreten.

 

Sie sei anschließend ins Treppenhaus gegangen, um zu vermeiden, dass Personen in das Haus eindringen. Die Bewohner*innen hätten die Hauseingangstür während des Angriffs mit einem großen Balken von innen verriegelt und erst nach Ende der Attacke wieder geöffnet. Sie sei nicht allein im Treppenhaus gewesen, könne sich aber nicht mehr genau erinnern, wer sich dort mit ihr aufgehalten habe. Sie habe zu dem Zeitpunkt, kaum einen klaren Gedanken fassen können. Sie habe weiterhin Explosionen vernommen, von denen sie schätzt, dass diese vielleicht fünf bis sechs Meter vom Haus entfernt waren. Wer das Flutlicht am Haus angeschaltet habe und wann, wisse sie nicht. Das müsse aber manuell geschehen, es sei nicht mit einem Bewegungsmelder verbunden.

 

Die Zeugin berichtet, dass sie, nachdem die Explosionen aufgehört haben, auf den Hof gegangen seien. Sie habe gesehen, dass überall Reste der Böller herumgelegen hätten, auch direkt vor dem Gebäudesockel. Im Erdgeschoss, am Treppenhaus, an einem zum Hof gelegenen Zimmer und in der Küche im 1. OG seien die Scheiben beschädigt beziehungsweise zerstört gewesen. Sie habe ein kaputtes Fahrrad herumliegen sehen, außerdem sei das Gartentor ausgehangen gewesen. An der Fassade habe es Beschädigungen gegeben, die auch heute noch sichtbar seien. Mitbekommen habe sie auch vom Schaden am Kachelofen im 1.OG.

 

In der Hofeinfahrt habe sie einen Nachbar getroffen. Der habe sich erkundigt, ob es den Leuten im Haus gut gehe, außerdem habe er gesagt, dass er die Polizei verständige. Diese sei nach etwa 15 Minuten zunächst mit zwei Streifenwagen eingetroffen. Anfangs habe sie etwa fünf Beamte gesehen, später seien es etwa zehn gewesen, so K. weiter. Sie habe den Polizisten den Angriff geschildert und sei dann später mit einem Beamten durch das Haus gegangen, um die Schäden aufzunehmen und den Stein in der Küche des 1.OG zu zeigen. Dort sei auch ihr Mitbewohner W. dabei gewesen. Der habe nach dem Angriff auch von einem Pfeifgeräusch im Ohr berichtet, sonst seien ihr aber keine Verletzungen bei den anwesenden Personen, sie kann sich heute an mindestens zwölf erinnern, erinnerlich.

 

In den Wochen nach dem Angriff seien die Glasschäden behoben wurden, außerdem habe man die Fenster weiter gesichert. K. könne sich nicht erinnern, ob sie damit erst nach dem Angriff oder bereits davor angefangen haben. Sie berichtet, dass der Buttersäure-Gestank es für mehrere Wochen verunmöglicht habe, die Fenster zum Hof zu öffnen. Sie hätten im Haus eine Brandmeldeanlage installiert und Feuerlöscher gekauft. Die Tür zum Haus sei fortan immer verschlossen gewesen. Die Zeugin erklärt, dass die Atmosphäre im Haus nach dem Angriff für sie so gewesen sei, dass sie woanders hinfahre, wenn sie den Kopf richtig frei bekommen wolle.

 

In der Befragung der Zeugin durch die Verteidigung kommt es wiederholt zu Auseinandersetzungen. Zunächst behauptet RA Kohlmann, dass vor allem Verbindungshäuser immer wieder Ziel von Angriffen werden. Er will außerdem im Zusammenhang mit einem vermeintlichen Vorfall an der rassistischen Turnhallenblockade am Vorabend wissen, wer bei der Geburtstagsfeier von K. in der Mangelwirtschaft zu Gast gewesen sei. Er beruft sich auf eine bisher nicht überprüfbare Aussage Patrick F.s. In seiner Einlassung erwähnte er einen vermeintlichen Zeugen, der beobachtet haben will, wie am fraglichen Abend vermummte Personen das Hausprojekt betreten hätten. Die Zeugin macht deutlich, dass sie den Zusammenhang zum Angriff auf das Haus nicht erkennen könne. Für sie sei klar gewesen, dass der Angriff geplant war: „Man kauft am Sonntag keine Buttersäure.“ Da aber das Gericht davon ausgeht, dass diese Frage zulässig sei, antwortet sie, dass etwa 50 Personen auf ihrer Geburtstagsparty gewesen seien. Sie könne sich jedoch nicht an alle namentlich erinnern.

 

Als RA Franek nach Absprachen mit den Nebenklagevertretern der Zeugin fragt, weist das Gericht daraufhin, dass die Zeugin hier ein Auskunftsverweigerungsrecht habe, was sie auch nutzt.

 

Für die Klärung von Fragen zur Höhe der Glasschäden vereinbart das Gericht eine weitere Vernehmung mit der Zeugin. Anschließend wird sie entlassen.

 

Als nächstes nimmt Zeugin S. nun bereits zum dritten Mal im Zeugenstand Platz. Sie führt zu Beginn aus, dass die Aussageverweigerung hinsichtlich der Identitäten ihrer Mitbewohner*innen kontraproduktiv gewesen sei und die Tataufklärung behindert habe. Ihr Motiv sei aber gewesen, Menschen zu schützen. Heute rücke sie jedoch von der Nichtnennung ab, das sei zusammengefasst „eine blöde Idee“ gewesen. Sie habe sich selbst unter Druck gesetzt, niemand habe sie dazu aufgefordert.

 

Sie erläutert außerdem noch einmal ihren Einzug. Sie habe bereits ab Januar 2015 Miete gezahlt und probeweise in der Mangelwirtschaft gewohnt. Im Sommer 2015 habe sie dann ihr altes WG-Zimmer dauerhaft an die Nachmieterin übergeben und die Entscheidung getroffen, dass sie im Hausprojekt wohnen bleibe. Im September habe sie nur noch im Hausprojekt in Dresden-Übigau gewohnt. Sie habe dort zunächst einen mündlichen Mietvertrag gehabt, erst im Jahr 2016 sei ein schriftlicher Mietvertrag nötig geworden.

 

Sie hebt auch ihre Erinnerungslücken zum Angriff hervor. Sie könne sich beim besten Willen nicht an Personen erinnern, ihr sei das Haus „gefühlt“ leer vorgekommen. Kurz vor dem Angriff habe sie aufgeregte Stimmen im Flur gehört, dann sei sie in den Flur gegangen, möglicherweise um zu schauen, was los war. Als die Explosionen begonnen hätten, sei sie entweder im Flur oder im Bad gewesen, das wisse sie aber nicht mehr genau.

 

Die Zeugin wird noch einmal nach der Kamera befragt, mit der sie versucht habe Bilder zu fertigen. Sie berichtet, dass diese auf dem Flur im 1. OG auf einer niedrigen Kommode gelegen habe. Mit der sei sie in die Küche gegangen, habe die Schäden registriert und habe den Raum ohne zu fotografieren wieder verlassen. Bei der Frage, ob die Küche beleuchtet war, sagt sie, sie glaube schon, sei sich aber nicht sicher.

 

Damit endet die Befragung der Zeugin. Die Bundesanwaltschaft erklärt zur Frage der Ordnungsmittel, dass in ihren Augen die Voraussetzungen für eine Verhängung nicht mehr vorliegen. Auch RA Sturm zieht seinen am vorletzten Prozesstag gestellten Antrag auf Verhängung von Ordnungsmitteln zurück. Nach kurzer Beratung verkündet das Gericht jedoch ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 Euro und legt der Zeugin auch die entstandenen Verfahrenskosten auf.

 

Danach wird sie entlassen und der 24. Prozesstag beendet.

 

Bericht aus Sicht der Nebenklage und fortlaufender Pressespiegel

 

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