Bundesanwaltschaft prüft weiteren versuchten Mord

Erstveröffentlicht: 
01.08.2017

Ein alternatives Wohnprojekt wurde mutmaßlich von Rechten angegriffen. Woher hatten sie Informationen über das Haus?

 

Dresden. Der Anschlag auf das links-alternative Wohnprojekt in der Dresdner Overbeckstraße könnte rechtlich auch als versuchter Mord bewertet werden. Bisher ging die Bundesanwaltschaft bei diesem Anschlag, für den die mutmaßlich rechtsterroristische Gruppe Freital verantwortlich sein soll, von gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung aus. Sechs der acht Angeklagten hätten bei dem Angriff auf das Wohnhaus Tote und Verletzte billigend in Kauf genommen, so die Bundesanwaltschaft vor dem Oberlandsgericht Dresden. Der Plan sei gewesen, mit Baseballschlägern und Steinen die Fenster einzuschlagen, um Sprengkörper und Buttersäure in die Räume zu werfen. Zum Tatzeitpunkt im Oktober 2015 seien etwa zehn bis 18 Personen im Haus gewesen.

 

Wie viel die mutmaßlichen Mitglieder der Gruppe Freital über das Wohnhaus wussten, ist unklar. Die Vernehmung eines Zeugen musste am Montagnachmittag unterbrochen werden. Der 35-Jährige wurde von einem Notarzt behandelt. Vor der Pause verstrickte er sich in Widersprüche und verweigerte Angaben zum Geschehen.

 

Zum Tatzeitpunkt hielt sich der Mann in einem Nachbarhaus auf und rief auch die Polizei. Er gab zu, im Oktober 2015 mehrmals an der Turnhalle in der Thäterstraße gewesen zu sein. Die Anwohner blockierten damals wochenlang die Zugänge, um zu verhindern, dass die Sporthalle als Notunterkunft für Asylbewerber genutzt wird. Der Anschlag auf das Wohnprojekt gilt als Racheakt für einen Angriff mutmaßlich Linker auf die Blockade.

 

Dort sei über das Wohnprojekt gesprochen worden, so der Zeuge. Wer bei den Gesprächen anwesend war und was gesagt wurde, wisse er nicht, sagte er. Mittlerweile habe er sich mit seinen „Bekannten“ überworfen. Er erzählte, dass er manchmal nachts Besuch bekomme, jemand bei ihm Sturm klingle und die Post klaue. „Wenn ich könnte, würde ich Ihnen etwas sagen“, wiederholte er immer wieder. Die Anwälte der Nebenklage hakten nach. Bei seiner Vernehmung bei der Polizei – an die er auch keine Erinnerung hatte – nannte er noch Details zum Umfeld und zur Raumaufteilung des Wohnprojektes.