Haftstrafe für Protest gegen PEGIDA

Solidarität mit Oli

Mit der Verurteilung zu einer mehrmonatigen Haftstrafe endete am Montag der Prozess gegen einen 27 Jahre alten Nazigegner am Dresdner Amtsgericht. Dem bei seiner Festnahme verletzten Mann war von der Dresdner Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, im November vergangenen Jahres am Rande einer Kundgebung PEGIDA einen Beamten der Dresdner Beweis- und Festnahmeeinheit (BFE) mit einem Regenschirm geschlagen und verletzt zu haben.

 

Als Reaktion auf eine Demonstration von etwa 2.100 PEGIDA-Anhängerinnen und Anhängern hatten am 7. November 2016 sowohl das Bündnis „Dresden Nazifrei“, als auch die Gruppe NOPE. Gegenproteste in der Stadt organisiert.

 

Unweit der wöchentlichen Demonstration von PEGIDA durch die Dresdner Innenstadt war es dabei auch auf dem Neumarkt zu Protesten in Hör- und Sichtweite gekommen. Als daraufhin eine Dresdner BFE-Einheit die rund 30 demonstrierenden Menschen geschubst und zielgerichtet mit Faustschlägen angegriffen hatte, soll der Angeklagte, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, einen der eingesetzten Beamten mit einem Regenschirm attackiert und am Kopf verletzt haben. Bei der anschließenden Festnahme zog sich der 27-Jährige an mehreren Stellen Verletzungen zu, als er nach eigener Aussage von der Polizei gegen ein Einsatzfahrzeug gestoßen wurde.

 

Nachdem der Vorsitzende Richter Arndt Fiedler schon während des Prozessverlaufs mehrfach Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Versammlungen als „Störer“ bezeichnet und einen Entlastungszeugen als unglaubwürdig abgelehnt hatte, verurteilte er den Angeklagten nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft zu einer achtmonatigen Gefängnisstrafe. Im Unterschied dazu hatte zuvor die Dresdner Staatsanwaltschaft gefordert, den bislang noch nicht einschlägig vorbestraften Angeklagten wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gefährlicher Körperverletzung zu einer achmonatigen Bewährungsstrafe zu verurteilen.

 

Gegenüber Radio Dresden kündigte die Verteidigung an, gegen das bislang noch nicht rechtskräftige Urteil Berufung einzulegen. Im Unterschied zur Anklage sei der Regenschirm nach Auffassung seiner Rechtsanwältin durch ihren Mandanten lediglich zum Schutz bewegt worden. Verwundert zeigte sie sich über die ungünstige Sozialprognose des Richters, welcher den besonderen Schutz der Beamten als höheres Gut angesehen habe. „Rechtsstaatlichkeit und die Objektivität der Justiz“, so die neu gegründete Solidaritätsgruppe in einer ersten Stellungnahme zum Prozessausgang, „sind keine Prinzipien, die aus einer Laune heraus, seien es Vorurteile gegen linksalternative Demonstrierende oder ein starkes Solidaritätsgefühl mit Polizeibeamt*innen, über Bord gekippt werden dürfen.“

 

Es gibt Rangeleien zwischen Gegendemonstranten und der Polizei. Eine Person wurde abgeführt #dresden #dd0711 pic.twitter.com/Qnm7mrEdu7

— Streetphoto (@streetphotoSE) 7. November 2016