Polizei stürmte die Wohnung eines bekannten Berliner Musikjournalisten und linken Aktivisten
Donnerstagfrüh um 7.15 Uhr klingelte es an der Wohnungstür von Marcus Staiger. »Ich war ein wenig überrascht, als mir ein junger Mann in DHL-Uniform ein Päckchen entgegen hielt und noch überraschter war ich dann, als hinter ihm, ein, zwei, drei, vier, fünf … Polizeibeamte aufploppten und unter lauten ›Polizei, Polizei‹ Rufen die Wohnung stürmten«, berichtet der bekannte Rapmusik-Experte und Antifaschist Staiger in einem Schreiben, das »nd« vorliegt. 17 Polizisten, ausgerüstet mit schusssicheren Westen zählte er in seiner Wohnung.
Grund für die Durchsuchung: Staiger soll zusammen mit Arian Wendel die »Revolutionäre 1. Mai Demo« geplant, organisiert und durchgeführt haben. Und um die Polizei »zu ärgern« hätten die beiden die Demo einfach nicht angemeldet. »Natürlich wisst ihr, dass wir an dem Tag zum 30. Jubiläum der Kreuzberger Maifestspiele ein Rap-Konzert gegen Abschiebung und Gentrifizierung am Oranienplatz mit PTK, Takt32, Tice und vielen anderen organisiert haben. Ihr wart ja da«, erklärt Staiger in seinem Schreiben, das sich an die Polizei wendet. Klar habe man - wie der Rest der Myfest-Crew - die Demo begrüßt und »natürlich finden wir sie richtig und wichtig«, schreibt er weiter. »Trotzdem sollte euch der Unterschied zwischen einem Rap-Konzert und einer Demo bekannt sein«, legt Staiger dar, warum er die Anschuldigungen als haltlos ansieht.
»Vielleicht macht der Senat euch auch politischen Druck, weil AfD und CDU ihm vorwerfen am 1. Mai Recht und Ordnung nicht hart genug auf Kreuzbergs Straßen durchgesetzt zu haben«, begibt sich Staiger auf Motivsuche für die Durchsuchung. Er hält es für widersprüchlich, wenn der Polizeipressesprecher zunächst erkläre, es handele sich bei einem Aufruf zu einer nichtangemeldeten Demo lediglich um ein geringfügigen Verstoß gegen das Versammlungsrecht, um dann »meine Bude zu stürmen und meine Rechner, Handy, Arbeitsmaterialien zu klauen«.
Ein Polizeisprecher bestätigte die Durchsuchung, verwies für weitere Fragen aber an die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft wollte sich auf »nd«-Anfrage nicht näher äußern.