Abschiebung Die Asyl-Lotterie

Erstveröffentlicht: 
29.05.2017

Erfahrene Anwälte von Flüchtlingen sind entsetzt über die Abschiebe-Entscheidungen des Bundesamts für Migration.

 

Reinhold Wendl hat sich sein 72. Lebensjahr anders vorgestellt. Der Spezialist für Ausländerrecht hatte zum Ende des vergangenen Jahres seine Beratung bei der UN-Flüchtlingsorganisation UNHCR beendet und war aus dem Vorstand der Rechtsberaterkonferenz ausgeschieden. Die Arbeit in seiner Wiesbadener Kanzlei wollte er reduzieren und sich endlich seiner vernachlässigten Leidenschaft widmen, dem Schiffsmodellbau. Doch daraus wird nichts. Innerhalb weniger Monate hätten ihn mehrere Dutzend Geflüchtete aufgesucht und um Hilfe gebeten, überwiegend Afghanen. Sie wurden als Flüchtlinge nicht anerkannt und wehren sich gegen die Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf).

 

Der Jurist betreut afghanische Flüchtlinge seit den 80er Jahren. Er hatte auch syrisch-orthodoxe Christen unter seinen Mandanten, die ebenfalls in den 80er Jahren zu ihm kamen. Den Nahen und den Mittleren Osten lernte Wendl über Jahrzehnte quasi durch die leidvollen Geschichten der Geflüchteten kennen. Das ist auch heute so.

 

Doch was den Juristen in diesen Tagen besonders empört, das sind die Geschichten, die ihm Geflüchtete über ihren Asylverfahren erzählen, das sind die „haarsträubenden“ Begründungen negativer Asylbescheide von den Entscheidern, wie er sagt. „Das habe ich in mehr als 30 Jahren so nicht erlebt.“ Trotz seiner Erfahrung wage er kaum noch eine Vorhersage.

 

Fünf Sammelabschiebungen aus Deutschland hat es seit Dezember in Richtung Afghanistan gegeben, die sechste soll am Mittwoch erfolgen, die siebte in der ersten Juni-Hälfte. Trotz des Widerstandes von inzwischen fünf Bundesländern gegen die Abschiebungen nach Afghanistan halte das Bundesinnenministerium an der Forderung nach Afghanistan-Abschiebungen fest, teilte ein Innenministeriumssprecher auf Anfrage mit. Bundesinnenminister Thomas de Maizière hatte im Januar schriftlich bei Innenministern und -senatoren dafür geworben, „verantwortungsvoll und behutsam, aber ebenso bestimmt und in Zukunft deutlich konsequenter“ abzuschieben – oder in der vermeintlich neutralen Sprache der Behörden: zurückzuführen.

 

Überraschend untermauerte der Bundesinnenminister seine Argumentation mit Verweis auf den UNHCR. Die Flüchtlingsorganisation der Vereinten Nationen hatte auf Anfrage der Bundesregierung im Dezember 2016 „Anmerkungen zur Situation in Afghanistan“ gemacht. Die Mail des Bundesinnenministers und die UNHCR-Stellungnahme liegen der FR vor. Bei der Lektüre zeigt sich: De Maizière nutzt nur die wenigen Stellen der UNHCR-Anmerkungen, die in seine Argumentation passen, und er verkehrt einzelne Aussagen in ihr Gegenteil.

 

Während der UNHCR feststellt, dass „ein pauschalierender Ansatz, der bestimmte Regionen (…) als sichere und zumutbare interne Schutzalternative ansieht, nicht möglich“ sei, schreibt der Bundesinnenminister: „Die Sicherheitslage in Afghanistan kann jedenfalls nicht als allgemein unsicher bezeichnet werden. (…) Es gibt verschiedene Gebiete in Afghanistan ..., in denen die Sicherheitslage ausreichend kontrollierbar ist.“ Als Beispiele werden Kabul, Herat, Bamian und Pandschir genannt.

 

Auch was der UNHCR zu diesen Regionen schreibt, erhält in der Mail des Ministers eine andere Bewertung. Verweist die UN-Organisation auf „vergleichsweise“ oder „größtenteils“ ruhige Provinzen, will die Bundesregierung darin „grundsätzlich“ kampffreie Regionen erkennen. Die negative Gesamtentwicklung, die Binnenvertreibung und die aus dem Pakistan abgeschobenen Zig-Tausenden Afghanen, die die Lage im Land zusätzlich belasten, übergeht Berlin ganz.

 

Die Bedenken des UNHCR werden in der Mail von de Maizière aufgegriffen, es wird sogar versichert, dass in jedem Einzelfall die Schutzansprüche und Abschiebehindernisse geprüft würden. Aber nach den Erfahrungen von Flüchtlingsanwälten wie Wendl oder Reinhard Marx aus Frankfurt kann davon keine Rede sein. Marx moniert, die Asylverfahren glichen einem  Lotteriespiel, auch Wendl spricht von Glücksspiel. Deutschlandweit melden Anwälte nicht nachvollziehbare Ablehnungen von Asylgesuchen.

 

Wendl ist aufgefallen, dass sehr oft die Entscheider in einem Einzelfall nicht diejenigen sind, die die Interviews mit den Geflüchteten geführt haben. Das mag ein Verfahren beschleunigen, aber es helfe nicht bei einer angemessenen Entscheidung, sagt der Jurist. Er vermutet hinter dem Druck auf die Afghanen politisches Kalkül: „Das Wahljahr spielt eine Rolle. Man nimmt die Ziele der AfD auf, damit niemand die AfD zu wählen braucht.“

 

Rund 200 abgelehnte Afghanen betreut Wendl inzwischen. Familien sind dabei und junge Männer, die die Familien wegschicken, damit sie nicht zum Kämpfen gezwungen werden, außerdem Jugendliche, die als sogenannte „Tanzjungen“ – Kinderprostituierte – von Milizen missbraucht wurden. Neue Anfragen weist Wendl zuweilen ab. Es seien zu viele, sagt er. Zum Basteln an seinen Schiffsmodellen wird er in absehbare Zeit nicht kommen.