MAINZ - Beim Prozess im Verwaltungsgericht am Donnerstag, 27. April, wird es um zwei Besetzer der Oberen Austraße 7 gehen. Diese waren 2012 vor Ort, als das leer stehende Stadtwerke-Gebäude besetzt wurde. Das Innenministerium teilt nun mit, dass es dabei um Kostenforderungen von 395 und 1122 Euro gehen wird.
Der Einsatz im August damals war kostspielig. In einer Pressemitteilung beklagten sich die Besatzer darüber, dass sie 150.000 Euro zahlen sollen. Stefanie Lang, Sprecherin des Verwaltungsgerichts, teilt nun mit, dass der Räumungseinsatz rund 164.000 Euro gekostet habe. Von den Gesamtkosten seien auf jeden einzelnen Besetzer fiktiv Kosten heruntergebrochen und geprüft worden, inwiefern jeder Kosten verursacht habe.
„Das Polizeipräsidium Mainz hat gegenüber 59 Personen Kostenbescheide in Höhe von insgesamt 34.374,82 Euro erlassen“, konkretisiert Joachim Winkler, Pressesprecher des rheinland-pfälzischen Innenministeriums. In diesen Bescheiden seien jedoch keine Kosten für Hubschrauber und Räumfahrzeuge einbezogen worden. Das sei nur eine Behauptung der Besetzer. Höchstens 50 Prozent der Personalkosten während des Einsatzes seien berechnet worden. Und Kosten für den angemieteten Hubsteiger, um 13 Verbarrikadierte aus dem Gebäude zu holen. Pro Person komme die Rechnung für jeden Einzelnen der 13 Besetzer auf 138,67 Euro, erklärt Winkler.
Die Kosten für das Einsatzpersonal unterscheiden sich je nachdem, ob die Besetzer den Zugang zum Gelände verhindert haben, auf dem Gelände waren oder im Gebäude selbst, erklärt Winkler weiter. „Elf Personen haben die geltend gemachte Gebühr bezahlt“, teilt Winkler mit.
In 18 Fällen sei nach dem Ergebnis einer Anhörung der Betroffenen auf die Kostenbegleichung verzichtet worden. Nun bleiben Besetzer übrig, die ihre angesetzten Kosten laut Winkler noch nicht gezahlt haben. Diese haben die Kostenforderung abgelehnt, wogegen Klage erhoben wurde. Der Fall zweier Besetzer wird am Donnerstag, 27. April, vor Gericht geklärt.