Liebe Leute, der Rechtsweg braucht bekanntlich langen Atem. Mancher von euch dachte vielleicht, da kommt nichts mehr. Jedoch: Hier sind wir wieder: die Verfassungsbeschwerde über die Abweisung der Schmerzensgeldklage durch Lüneburg und Celle hat Ulrike Donat - wie viele von Euch sicher schon mitbekommen haben - für uns gewonnen. Das Verfahren wurde durch das Bundesverfassungsgericht an das Landgericht Lüneburg zurückverwiesen. Nun müssen wir erneut abwarten, was die Verhandlung ergibt. Für alle, die nicht von Johanna oder einem Anwalt aus dem Hamburger Kreis vertreten werden (Johanna macht das für uns) und bei denen die Polizei auf die Einrede der Verjährung verzichtet hat, bedeutet das, dass sie jetzt (bis spätestens zum 14.05.2017 braucht Ihr die Antwort!!! - also besser noch im April verschicken!) wieder an die Polizeidirektion schreiben müssen, weil die bisherigen Verzichtserklärungen nur bis 3 Monate nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht erklärt wurden.
Ihr könnt folgenden Text schicken:
Mit Schreiben vom.... hatten
Sie hinsichtlich meiner Freiheitsentziehung am 26. / 27. 11.2011 bei Harlingen
zunächst bis zum rechtskräftigen Abschluss des Musterverfahrens mit dem
Aktenzeichen 16 U 18/15 (OLG Celle), dann bis 3 Monate nach Abschluss des
Beschwerdeverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht auf die Einrede der
Verjährung verzichtet. Durch die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde, 1 BvR
2639/15, wurde die Sache an das Landgericht Lüneburg zurückverwiesen. Ich bitte
Sie daher, den Verzicht auf die Einrede der Verjährung bis 3 Monate nach
rechtskräftigem Abschluss des zurückverwiesenen Verfahrens zu erstrecken.
Einen ausführlicheren Rundbrief zu den aktuellen Dingen werde ich in
nächster Zeit verfassen, das muss jetzt schnell gehen.
Schöne Grüße
Birgit
von Widersetzen
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