Gefängnisstrafe ohne Bewährung: Rigolf Hennig wegen Volksverhetzung verurteilt

Erstveröffentlicht: 
13.04.2017

Der in Verden stadtbekannte Rechtsextremist Rigolf Hennig ist wegen Volksverhetzung in acht Fällen und einem versuchten Fall vom Verdener Amtsgericht zu anderthalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden.

 

Er habe nicht nur für die Verbreitung der „Stimme des Reichs“ (2014/2015) gesorgt, sondern Inhalte „maßgeblich mitbestimmt“, befand das Gericht. Außerdem zeige er keinerlei Einsicht und Reue.

 

Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und zehn Monate ohne Bewährung verlangt. Der Verteidiger hatte Freispruch gefordert.

 

Es waren am Donnerstag nur wenige Zuschauer im Saal, die sich aber lauthals gegen das Urteil aussprachen. Der Verurteilte selbst verließ den Saal sofort nach dem Urteilsspruch, ohne sich die Begründung anzuhören.