Der Chef eines Supermarktes in Lichtenberg hatte einen Ladendieb attackiert, der wenig später verstarb. Das Berliner Landgericht verurteilt ihn wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Haftstrafe.
von Kerstin Gehrke
Der ertappte Dieb kauerte vor dem Supermarkt-Chef, als der zuschlug. „Sie haben Selbstjustiz ausgeübt“, zeigten sich nun die Richter überzeugt. Ein Angriff auf einen bereits verletzten Mann, der eine Flasche Schnaps klauen wollte. Der Schlag durch André S. sei mitursächlich für den Tod des Opfers drei Tage nach der Gewalt im Markt, urteilte das Berliner Landgericht am Montag. Gegen den Filialleiter ergingen wegen Körperverletzung mit Todesfolge drei Jahre und drei Monate Gefängnis.
Der kräftig gebaute André S. hörte das Urteil bleich und mit gesenktem Kopf. Er hatte einen Schlag gestanden – „es sollte ja nur ein Ditsch sein“, erklärte der 29-Jährige zu Prozessbeginn. „Ich wollte ihn belehren, nicht hart verletzen.“ Aus Frust über den alltäglichen Diebstahl in seiner Edeka-Filiale am Bahnhof Lichtenberg. Er hatte den 34-jährigen Eugeniu B. auf frischer Tat geschnappt und höflich in den hinteren Bereich der Filiale gebeten.
Eine Tat, die vor laufender Überwachungskamera verübt wurde. Bilder, die erschreckende Routine bei derartigen Attacken sprechen. Es ist 8.12 Uhr, als B. am 17. September auf dem Boden in der Nähe des Lieferanteneingangs kauert. S. greift zu einem Handschuh, der mit Quarzsand verstärkt ist. Die zweite Schlagbewegung führt zu einem Treffer. Dann ein Tritt. Ein Gewaltakt in wenigen Sekunden. Als S. sein Opfer vor die Tür setzt, greift ein Mitarbeiter wie selbstverständlich zur Wischmaschine und reinigt den blutigen Tatort.
Drei Tage nach dem Angriff im Supermarkt verstarb der Mann
Der aus Moldawien stammende Eugeniu B. war ohne Krankenversicherung in Deutschland. Ein Mann ohne Bleibe, gestrandet im Trinkermilieu um den Bahnhof Lichtenberg. Zeugen berichteten, dass er von dem Angriff im Supermarkt gesprochen habe. Man habe ihn „wie einen Hund“ geprügelt, soll das Opfer Freunden gegenüber berichtet haben. Drei Tage nach dem Angriff im Supermarkt verstarb der Vater eines sechsjährigen Sohnes in einem Krankenhaus in Folge eines Schädel-Hirn-Traumas.
Eugeniu B. hatte in den Wochen zuvor mehrfach Gewalt erlebt. „Der Schlag durch den Angeklagten war mitursächlich – im Zusammenwirken kam es zum Tode“, hieß es weiter im Urteil. Ein Übergriff, den S. per Handy kommentierte - „menschenverachtend, zynisches Verhalten, in dem Fall auch ausländerfeindlich“.
Der Fall von Selbstjustiz sorgte bundesweit für Aufsehen. Kaufmann André S. gab im Prozess auch zu, dass die Gewalt gegen B. kein Einzelfall war. Er und weitere Mitarbeiter seien wegen der Klauerei gefrustet gewesen. Bei 90 Prozent der ertappten Diebe hätten sie die Polizei gerufen. Doch wegen jeder Kleinigkeit würden die Beamten nicht kommen wollen. Schläge, um Ladendiebe abzuschrecken. „Wenn das einreißen würde, hätten wir Wildwest“, sagte der Richter. Selbstjustiz sei nicht zu akzeptieren.
Das Gericht folgte im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Anwältin hatte eine Bewährungsstrafe gefordert. Es stehe nicht fest, ob der Schlag tödliche Folgen auslöste.