Gruppe Freital : Ein beschriebenes Blatt

Erstveröffentlicht: 
22.03.2017
Lange galt der mutmaßliche Rechtsterrorist Timo S. bei Dresdens Ermittlern als unbescholtener Bürger. Dabei wussten Verfassungsschützer schon früh, dass das nicht stimmt.

 

"Ein unbeschriebenes Blatt." So nannte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden den mutmaßlichen Rechtsterroristen Timo S. noch im Februar des vergangenen Jahres. Für die Staatsanwälte war der mutmaßliche Rädelsführer der Terrorgruppe Freital damals ein einfacher Busfahrer, ohne Vorstrafen, der den Behörden nie zuvor als Rechtsradikaler aufgefallen war. Ein unbescholtener Bürger aus der Mitte der Gesellschaft eben, der irgendwann begann, Flüchtlingsunterkünfte anzugreifen.

 

Eine fatale Fehlannahme. Dokumente des Hamburger Verfassungsschutzes und des Landeskriminalamts Hamburg, die ZEIT ONLINE einsehen konnte, zeigen, dass die Sicherheitsbehörden Timo S. schon seit 2009 kannten. Er war ihnen mehrfach im Zusammenhang mit rechtsextremistischen Aktionen aufgefallen. Doch das gaben die Hamburger offenbar nicht nach Sachsen weiter.

 

Zweifel an der These der Dresdner Staatsanwaltschaft traten in den Sicherheitsbehörden erst im April 2016 auf. Da übernahm der Generalbundesanwalt das Verfahren. Seit wenigen Wochen muss sich Timo S. nun vor dem Oberlandesgericht Dresden verantworten. Die Bundesanwälte werfen ihm die Bildung einer terroristischen Vereinigung vor, dazu versuchten Mord und Herbeiführung von Sprengstoffexplosionen.

 

ZEIT ONLINE hatte schon im Februar 2016 über die rechtsextremistische Vergangenheit von Timo S. berichtet. Fotos belegten, dass Timo S. am 11. September 2009 mit dabei gewesen war, als die NPD ihre Anhänger nach Hamburg rief. Die Bilder zeigen ihn dort während einer Ansprache des damaligen NPD-Vizes Jürgen Rieger. Timo S. ist auch auf Fotos abgebildet, die während einer NPD-Demonstration zum 1. Mai 2012 in Neumünster gemacht wurden. Doch Anfragen von ZEIT ONLINE bei den Landesämtern für Verfassungsschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein blieben damals ebenso ergebnislos wie eine Nachfrage beim Bundesamt in Köln.

 

Die neuen Dokumente belegen nun, dass das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz über das Vorleben von Timo S. schon damals informiert war. Es schreibt darin, dem Verfassungsschutz hätten Erkenntnisse aus den Jahren 2009 und 2010 vorgelegen, dass Timo S. Kontakte in die rechtsextremistische Szene gesucht habe. Zu einer Mitarbeit sei es aber nicht gekommen. Eine irritierende Bewertung. Immerhin hielt Timo S. während des Rieger-Auftritts in Hamburg ein Transparent mit dem Slogan "Volksbetrüger aufhalten!" in der Hand. Das Landeskriminalamt Hamburg hatte Timo S. während der Versammlung damals ebenfalls registriert. Es wurde sogar ein Strafverfahren gegen ihn wegen des Verstoßes gegen das Vermummungsverbot eingeleitet. 

 

Vernehmung erbeten


Auch in den Jahren danach fiel Timo S. den beiden Behörden auf. Am 1. Mai 2011 soll er sich an einer rechtsextremistischen Veranstaltung der "Freien Kräfte" in Halle (Saale) beteiligt haben. Damals soll er eine gefüllte Kunststoffflasche auf Gegendemonstranten geworfen haben. Die Polizei in Sachsen-Anhalt hatte Timo S. damals registriert und das LKA Hamburg gebeten, ihn zu dem Vorfall zu vernehmen. Die Hamburger Polizisten luden ihn vor, doch Timo S. erschien nicht.

 

Gleichfalls bekannt war dem Hamburger Verfassungsschutz, dass Timo S. 2012 an der Demonstration in Neumünster teilgenommen hatte. Die Polizei löste die Veranstaltung auf, weil sich die Demonstranten nicht an die Auflagen der Behörden gehalten hatten. Daraufhin kam es zu einer Sitzblockade, an der sich Timo S. beteiligte. Die Polizei stellte damals seine Personalien fest. Zu all dem wollten sich auf Nachfrage von ZEIT ONLINE weder der Landesverfassungsschutz noch das LKA äußern. Sie verweisen auf die laufenden Ermittlungen.

 

Die Behörden in Sachsen wussten von den Erkenntnissen ihrer norddeutschen Kollegen offenbar nichts, als sie Timo S. im November 2015 festnahmen. Im Januar 2016 fragte das Operative Abwehrzentrum, das in Sachsen für rechtsextremistische Straftaten zuständig ist, dann in Hamburg nach, ob Timo S. dort als rechtsextrem bekannt war. Allerdings bezog sich die Anfrage lediglich auf mögliche Verbindungen zur rechtsextremen Gruppe Weisse Wölfe Terrorcrew. In verschiedenen Medien war dieser Verdacht erhoben worden. Das LKA Hamburg beschied die Anfrage aus Sachsen negativ. Was die Behörde sonst über den mutmaßlichen Rechtsterroristen wusste, behielt sie offenbar für sich – danach war ja auch nicht gefragt worden.

 

Erst im April 2016 kam Bewegung in die Sache. Damals saß Timo S. schon vier Monate in Haft. Zehn Tage, nachdem der Generalbundesanwalt das Verfahren an sich gezogen hatte, schrieb das Bundeskriminalamt an das Bundesamt für Verfassungsschutz und bat um einen umfassenden Bericht zu Timo S.. Das Bundesamt reichte die Anfrage an das Landesamt weiter. Am 18. Mai kam schließlich die Antwort aus Hamburg.