Härtefallkommission hat 31 Gesuche behandelt

Erstveröffentlicht: 
27.05.2010

5 Asylfälle anders beurteilt als Migrationsamt des Kantons Zürich

Die Härtefallkommission in Asylfragen, die seit einem halben Jahr besteht, hat in 5 Fällen beantragt, anders zu entscheiden als zuvor das Migrationsamt. Regierungsrat Hans Hollenstein ist den Anträgen in 2 Fällen gefolgt.


zz. Seit sechs Monaten ist nun die Härtefallkommission des Kantons Zürich an der Arbeit. In dieser Zeit hat sie, wie der Zürcher Regierungsrat am Donnerstag mitgeteilt hat, 31 Fälle beurteilt. In 26 davon kam sie zur gleichen Haltung wie zuvor das Migrationsamt.

In 5 Fällen empfahl die Härtefallkommission, die Gesuche gutzuheissen. Von diesen 5 hat der zuständige Regierungsrat Hans Hollenstein 2 positiv und 2 negativ entschieden. Im fünften Fall ist seine Beurteilung noch ausstehend, weil die Kommission die schriftliche Empfehlung noch nicht abgeliefert hat.

Die neunköpfige Härtefallkommission ist im Herbst 2009 gewählt worden. Sie soll jene Fälle überprüfen, in denen gegen Entscheide des Migrationsamts von Bundesrechts wegen kein Rechtsmittel zur Verfügung steht.