Landtag gegen Abschiebestopp für Afghanistan

Erstveröffentlicht: 
16.03.2017

Der Landtag hat dem Antrag der Linken auf Abschiebestopp für abgelehnte Asylbewerber aus Afghanistan nicht stattgegeben. Mitgefühl könne in dieser Frage nicht die Grundlage der Entscheidung sein, sagte dazu der Ausländerbeauftragte der CDU, Geerth Mackenroth.

 

Dresden. Nach emotional geführter Debatte hat der Landtag einen Antrag der Linken auf Stopp der Abschiebung abgelehnter Asylbewerber aus Afghanistan abgelehnt. Trotz großer Übereinstimmung in der Beurteilung der Sicherheitslage in dem Krisenland stimmte auch die SPD zusammen mit CDU und AfD dagegen. Unterstützt wurde der Antrag von den Grünen.

 

Die Migrationsexpertin der Linken, Juliane Nagel, hatte zuvor darum geworben, dass sich Sachsen beim Bund für eine Umkehr in der Abschiebepraxis einsetzt. Der „eiskalte Kreuzzug von (Bundesinnenminister) Thomas de Maizière“ müsse gestoppt werden, forderte sie. Dass trotz eines Höchststandes bei den zivilen Opfern weiter nach Afghanistan abgeschoben werde, sei „politisches Kalkül in Wahlkampfzeiten“. Durch die Verknüpfung von Hilfen an die afghanische Regierung mit deren Bereitschaft zur Rücknahme von Migranten würden Menschenrechte „zur reinen Verhandlungsmasse“.

 

„Es braucht einen Abschiebestopp des Bundes, bis die Sicherheitslage eindeutig geklärt ist“, sagte auch der SPD-Innenexperte Albrecht Pallas. Die Gefahr sei groß, „dass Menschen in eine eben doch für Leib und Leben gefährliche Situation geschickt werden“. Eine Lösungsmöglichkeit sehe er aber nur in „einem Umdenken des Bundes“. Die SPD nutze ihre „Kanäle“ in Berlin. Die geltende Asylgesetzgebung müsse aber in Sachsen umgesetzt werden. „Ohne Abschiebung würde unser Asylsystem nicht funktionieren, unsere Integrationsbemühungen erschwert.“

 

Der Antrag sei keiner, „der die sächsische Staatsregierung zu einem Rechtsbruch auffordert“, hielt die Grünen-Asylexpertin Petra Zais dem entgegen. Die Länder hätten durchaus die Möglichkeit, die Abschiebungen auszusetzen.

 

Für die CDU verwies Oliver Fritzsche auf den „Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und eine gefestigte Rechtsprechung deutscher Verwaltungsgerichte“, die eine Abschiebung in als sicher eingestufte Teile Afghanistan für möglich hielten.

 

Der Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth (CDU) sagte, dass Mitgefühl in dieser Frage nicht die Grundlage der Entscheidung sein könne. „Andernfalls verlöre das geltende Recht Akzeptanz.“ Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werde „sehr genau geprüft“, wem Asyl gewährt werde und wem nicht, sagte Justizminister Sebastian Gemkow (CDU). „Zumal in besonders schwierigen Fällen Gerichte und Härtefallkommission bereit stehen.“

 

Der AfD-Abgeordnete Andre Wendt äußerte zwar Verständnis für Menschen, die Afghanistan angesichts der schwierigen Lage verlassen wollten. Ähnliche Verhältnisse gebe es aber auch in anderen Ländern. Deshalb müsse man sehen, dass „Deutschland nicht in der Lage und die Bevölkerung nicht Willens ist, alle aufzunehmen“.