CDU, SPD und AfD lehnen Gesetzentwurf zur Kennzeichnungspflicht ab

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Wenig überraschend fand ein von den sächsischen Grünen vorgelegter Gesetzentwurf zur Ausweis- und Kennzeichnungspflicht von Bediensteten der Polizei im Sächsischen Landtag am Mittwoch keine parlamentarische Mehrheit. Anders als noch 2012, hatte sich neben der CDU und der AfD auch die sächsische SPD gegen das von der Linken unterstützte Vorhaben ausgesprochen. Während auf der einen Seite die Polizei mit immer mehr Befugnissen ausgestattet wird und sogar einfache Widerstandshandlungen nach den Vorstellungen der Bundesregierung in Zukunft mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden sollen, bleibt polizeiliches Handeln zumindest in Sachsen auch weiterhin wenig transparent und bürgernah.

 

„Von insgesamt 767 Strafverfahren, die zwischen Januar 2015 und Mai 2016 gegen Polizeibedienstete eingeleitet worden sind, ist nur in sechs Fällen Anklage erhoben worden und in fünf Fällen ein Strafbefehl ergangen. Diese Zahlen hinterlassen den Eindruck, das Polizeibedienstete weit weniger häufig mit Sanktionen für Fehlverhalten fürchten müssen, als der große Teil der Bevölkerung. Das ist sächsischen Bürgerinnen und Bürgern nicht vermittelbar“, begründete Valentin Lippmann, der innenpolitische Sprecher der Grünen den im April 2015 vorgelegten Gesetzentwurf seiner Partei.

 

„Anders als im sonstigen Behördenverkehr dürfen Polizeibedienstete in Anwendung des staatlichen Gewaltmonopols unmittelbaren Zwang ausüben. Sie dürfen Schlagstöcke oder Pfefferspray einsetzen und Personen die Freiheit entziehen. Diesen schweren, aber in der Regel legitimen Grundrechtseingriffen muss eine identifizierbare Person gegenüberstehen, gegen die im Zweifel auch problemlos ermittelt werden kann.“, so Lippmann weiter. „Was in anderen Staaten und anderen Bundesländern längst eine Selbstverständlichkeit ist, sollte auch in Sachsen endlich selbstverständlich werden.“

 

Der Gesetzentwurf sah für alle Bediensteten von Polizeibehörden und des Polizeivollzugsdienstes während ihrer Tätigkeit das Tragen eines Namensschildes vor. Bei geschlossenen und in Ausnahmefällen auch außerhalb von Einsatzeinheiten sollte das Namensschild ähnlich wie in anderen Bundesländern bereits praktiziert, durch eine „zur nachträglichen Identitätsfeststellung geeigneten Kennzeichnung“ ersetzt werden. Zudem sah der Entwurf auch die Möglichkeit zum Verzicht einer Kennzeichnung vor, „wenn dies durch den Zweck des Einsatzes ausgeschlossen ist oder durch die Kennzeichnung eine Bedrohung für Leib, Leben und Freiheit von Personen zu befürchten ist“.

 

Schon in der Vergangenheit war ein ähnliches Vorhaben der Grünen im Parlament gescheitert. Im Unterschied dazu war im benachbarten Bundesland Brandenburg die Kennzeichnungspflicht auf Initiative der CDU bereits Anfang 2013 eingeführt worden. Inzwischen müssen auch Beamtinnen und Beamte in Berlin, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein über ein Namensschild oder eine Identifikationsnummer individuell gekennzeichnet sein. In Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen gibt es immerhin schon Pläne, eine Kennzeichnungspflicht einführen.