Keine Namenschilder für Polizisten in Sachsen

Erstveröffentlicht: 
15.03.2017

Sächsische Polizisten bleiben für Außenstehende weiter namenlos. Die Grünen scheiterten am Mittwoch im Landtag mit ihrem Gesetzentwurf zur Kennzeichnungspflicht für die Beamten.

 

Dresden. Sächsische Polizisten bleiben für Außenstehende weiter namenlos. Die Grünen scheiterten am Mittwoch im Landtag mit ihrem Gesetzentwurf zur Kennzeichnungspflicht für die Beamten. Wer durch die Gesetze größtmögliche Eingriffsrechte erhalte, müsse auch bestmöglich kontrolliert werden, argumentiere Grünen-Innenexperte Valentin Lippmann. Er verwies darauf, dass Ermittlungsverfahren gegen Polizisten häufig im Sande verliefen. Oft würden Verfahren eingestellt, weil ein Tatverdächtiger nicht zu ermitteln sei. Die Grünen schlugen ein Namensschild vor, das bei bestimmten Einsätzen auch durch eine Nummer ersetzt werden kann.

 

Die CDU lehnte den Entwurf genau wie die AfD ab. Innenminister Markus Ulbig (CDU) hielt die bestehenden Kontrollmöglichkeiten für ausreichend. CDU-Innenpolitiker Christian Hartmann sah keinen Bedarf. Ein Polizist sei erkennbar und müsse sich bei Bedarf auch ausweisen. Albrecht Pallas vom Koalitionspartner SPD signalisierte zwar Zustimmung zu dem Anliegen der Grünen, sah es aber momentan nicht mehrheitsfähig und machte fachliche Mängel im Gesetzentwurf geltend.

 

Nur die Linken sprachen sich unumwunden für die Kennzeichnungspflicht aus. Es gehe nicht darum, die Polizei unter Generalverdacht zu stellen, sondern die Rechte der Bürger und ihr Vertrauen in die Polizei zu erhöhen, betonte der Abgeordnete Enrico Stange.