Gruppe Freital: Oberlandesgericht prüft Handy-Bild von Verteidiger

Erstveröffentlicht: 
13.03.2017

Handy-Nutzung und Fotos sind beim Prozess gegen die "Gruppe Freital" verboten. Nun wirft ein Foto eines Verteidigers aus dem Gerichtssaal Fragen auf. Rechtsanwalt Martin Kohlmann hatte vor Prozessauftakt am vergangenen Dienstag ein Foto mit dem Handy geschossen, wenige Stunden später wurde dieses bei Facebook veröffentlicht. In seinem Blog sprach der Anwalt von einem "Schauprozess".

 

Handy-Fotos und Internetnutzung sind bei dem Verfahren allerdings verboten, deshalb prüft der Senat des Oberlandesgerichtes nun den Vorgang, sagte Gerichtssprecherin Gesine Tews auf unsere Anfrage. Eine Sitzungspolizeiliche Anordnung verbietet die Internetnutzung und die Anfertigung von Handyfotos während des Prozesses. Einzig vor Prozesseröffnung waren Fotos durch sogenannte "Poolführer" erlaubt, das waren Fotografen, die für mehrere Medien Fotos angefertigt haben. Nähere Auskünfte könne sie derzeit nicht geben, teilte Tews mit.

Verteidiger Martin Kohlmann sagte uns auf Anfrage, er habe das Foto vor Prozesseröffnung geschossen und versendet. Zu diesem Zeitpunkt waren auch offizielle Fotografen und Kameraleute im Saal. Später sei das Foto von einer anderen Person bei Facebook eingestellt worden. Deshalb sei der Vorgang unproblematisch.

Am Dienstag (14.03.) wird der Prozess gegen acht Angeklagte u.a. wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung fortgesetzt. Am zweiten Prozesstag steht die Bewertung zahlreicher Befangenheitsanträge und Rügen im Vordergrund.