Ein Amt in Thüringen hat eine Methode gegen Reichsbürger-Terror gefunden

Erstveröffentlicht: 
13.03.2017

Und zwar eine, die wirklich schmerzt. Wie gefährlich sogenannte Reichsbürger sein können, wissen wir spätestens seit vergangenem Oktober, als Wolfgang P. das Feuer auf SEK-Beamte eröffnete, die gekommen waren, um ihm seine rund 30 Waffen abzunehmen. Einer der Beamten erlag seinen Verletzungen.

Nicht immer ist es aber offene Gewalt, mit der Anhänger der Reichsbürger-Ideologie Staatsangestellte terrorisieren. Manche überziehen die verhassten Behörden mit ausgedachten Geldstrafen-Katalogen, nutzen eine Gesetzeslücke auf Malta, um kleinen Sachbearbeitern Schulden in Milliardenhöhe anzudichten, oder pöbeln Polizisten an. Den ganzen Katalog an Irrsinn, mit dem Reichsbürger versuchen, die Behörden zu terrorisieren, haben wir hier zusammengestellt.

 

Am beliebtesten ist die Methode, die Behörde, mit der man gerade Stress hat, mit ellenlangen, völlig sinnlosen Anträgen und Deklarationen zu fluten. Und zwar am besten nachts, damit niemand das Fax ausstöpseln kann, wenn gerade wieder ein zweihundertfünfzig Seiten langes Traktat über die Unrechtmäßigkeit von Verkehrsschildern nach dem Gildenrecht der Hanse von 1392 eintrudelt. Weil Behörden grundsätzlich gezwungen sind, auf Anschreiben von Bürgern zu reagieren, machen diese Faxen den Mitarbeitern enorm viel Arbeit – und hindern sie daran, sich um echte Probleme zu kümmern.

 

Eine Behörde in Thüringen hat jetzt möglicherweise eine ziemlich effiziente Methode gefunden, um sich gegen solchen Psycho-Stress zu wehren: Führerscheinentzug. 

 

Angefangen hatte diese Geschichte wie so viele dieser Art: Irgendein Reichsbürger hatte beschlossen, die Euro-Felder auf seinen Nummernschildern mit der schwarz-rot-weißen "Reichsflagge" zu überkleben. Als die Kraftfahrzeugzulassungsbehörde davon erfuhr, schrieb sie ihm im September 2015 einen Brief: Er möge doch bitte die Aufkleber wieder abnehmen, und außerdem habe er es versäumt, die Änderung seines Wohnortes mitzuteilen.

 

Die meisten von uns reagieren auf solche Briefe von Behörden auf zwei Arten: Wir tun das Richtige und kümmern uns um den Scheiß, oder wir verschlampen den Brief irgendwo und vergessen das Ganze, bis die nächste Mahnung eintrudelt und wir in Panik ausbrechen. 

 

Nicht so der Reichsbürger! Der reagierte mit einer Flut wütender Schreiben, in denen er unter anderem erklärte, er sei gar keine juristische Person und habe im Übrigen null Interesse, einen "Vertrag" mit der Behörde einzugehen. Irgendwann bekam die Behörde auch einen Brief, der an den "Generalstaatsanwaltschaft der russischen Förderation [sic] - Haupt Militär Staatsanwalt" gerichtet war und in dem der Bürger Strafanträge gegen mehrere Mitarbeiter der Behörde stellte. 

 

Normalerweise können Behörden wenig tun, um sich gegen solche Spinnereien zu wehren. In der Vergangenheit wurden Verfahren wegen kleinerer Vergehen schon mal eingestellt, weil Richter und Staatsanwälte einfach keine Lust hatten, sich wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem grenzdebilen Geschwurbel auseinanderzusetzen. 

 

Dieses Mal zogen die Beamten der Zulassungsbehörde allerdings ein neues Register: Sie erklärten den Mann für offenbar psychisch gestört und nahmen ihm deshalb alle seine Führerscheine (auch Motorrad- und LKW-Führerschein) ab. Die Begründung: Die "Aneinanderreihung von Paragrafen und Rechtsprechungen", die in den Schreiben des Mannes auftauche, mache "eine völlig gestörte Wahrnehmung der Realität erkennbar". Deshalb bestünden "massive Zweifel an der Kraftfahreignung im Sinne einer möglichen Psychose", und wenn der Mann nicht innerhalb einer Frist ein psychiatrisches Gutachten vorlegen könne, dann bleibe der Führerschein weg. 

 

Das saß: Der Reichsbürger war offenbar so schockiert, dass er für einen kurzen Moment seinen Protest gegen die Rechtsform der BRD vergaß, und hat einen ordnungsgemäßen Widerspruch beim Verwaltungsgericht eingelegt – dass diese Institution seinen eigenen Theorien nach eigentlich unrechtmäßig ist, hat ihn in dem Moment wohl nicht gestört. Im ersten Anlauf bekam er sogar Recht, das Gericht entschied, Zweifel an den Institutionen falle unter die Meinungsfreiheit. 

 

Dagegen legte aber wiederum die Behörde Beschwerde ein und hat nun wiederum Recht bekommen: Das Thüringer Oberverwaltungsgericht entschied, dass "viel für einen Verdacht, bei dem Antragsteller könnte eine psychische (geistige) Störung ... vorliegen", spricht. Das ganze Urteil hat der Anwalt Philipp Christmann auf seinem Blog veröffentlicht. 

 

Das Ergebnis: Der Führerschein bleibt also erstmal weg, außerdem muss der Mann die Kosten für das Verfahren – immerhin 7.500 Euro – tragen. Der Fall könnte bedeuten, dass Behörden in ganz Deutschland in Zukunft eine sehr effektive Möglichkeit haben, sich gegen nerviges Reichsbürger-Geschwalle zu wehren. Die Frage ist nur, ob diese Art von Abschreckung überhaupt bei jemandem funktioniert, der sich weigert, "als Objekt, also als PERSON" behandelt zu werden, wie der Mann in diesem Fall schrieb, weil er nur den "Generalstaatsanwaltschaft der russischen Förderation" anerkennt.