Der Betreiber des Atomkraftwerks Fessenheim ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Nach einem Rohrbruch hat der Energiekonzern EdF nicht die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen.
Von Bärbel Nückles
Im Kampf gegen den französischen Stromkonzern Electricité de France
(EdF) haben französische Anti-Atomkraftverbände einen Etappensieg
erzielt. Sie hatten nach zwei Rohrbrüchen, die sich 2015 binnen weniger
Tage in einem Maschinenraum von Block 1 des Akw Fessenheim ereignet
hatten, gegen EdF und den damals verantwortlichen Direktor geklagt.
Das Amtsgericht im elsässischen Guebwiller verurteilte EdF am Mittwoch
in den beiden Hauptanklagepunkten zu einer Geldstrafe von jeweils 3500
Euro. Das Gericht schöpfte damit den möglichen Rahmen aus. EdF muss
außerdem in Höhe von insgesamt 9000 Euro die Gerichtskosten der Kläger
tragen.
"Wir sind zufrieden, dass EdF schuldig gesprochen ist und dass die
Justiz ihrer Aufgabe gerecht geworden ist", kommentierte einer der fünf
Kläger, André Hatz von Stop Fessenheim, die Entscheidung. Die
Verantwortlichen des Akw, erklärte die Richterin in der
Urteilsbegründung, hätten nach dem ersten, beklagten Zwischenfall am 28.
Februar 2015 nicht die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um die
Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.
Außerdem habe der Betreiber die Öffentlichkeit nicht über das wahre
Ausmaß des Wasserschadens informiert, was ihr in der Folge auch eine
Rüge der Atomaufsicht (ASN) eingetragen hatte. Bei einem Rohrbruch Ende
Februar 2015 waren mehr als 100 Kubikmeter Wasser in einem Maschinenraum
ausgelaufen. Der Schaden erstreckte sich zwar nicht auf den nuklearen
Bereich des Akw. Sicherheitsrelevante Kabelschränke wurden jedoch
unbrauchbar, sodass Block 1 notabgeschaltet werden musste.
Die Kraftwerksleitung teilte den Behörden damals lediglich mit, man habe
ein "Abdichtungsproblem". Wenige Tage später, am 5. März, waren
Kontrolleure der ASN vor Ort. Angeblich hatte man den Schaden behoben.
In Anwesenheit der Inspekteure riss die Leitung jedoch erneut. Stop
Fessenheim und die anderen Kläger fordern eine Stilllegung des Akw
Fessenheim.
Am Wochenende planen Atomkraftgegner aus Frankreich und den
Nachbarländern Kundgebungen in Straßburg und Fessenheim. Anlass ist der
Jahrestag der Katastrophe im japanischen Atomkraftwerk Fukushima.