Meinungsfreiheit - Staatsanwaltschaft Dresden stellt Ermittlungen gegen Pegida-Galgen ein

Erstveröffentlicht: 
10.03.2017

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat die Ermittlungen wegen einer bei einer Pegida-Demonstration gezeigten Galgenattrappe eingestellt. Dem Träger des Galgens sei weder eine Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten noch eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten nachzuweisen, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag mit.

 

Dresden. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat die Ermittlungen wegen einer bei einer Pegida-Demonstration gezeigten Galgenattrappe eingestellt. Ein Schwarzenberger Teilnehmer an einem Aufmarsch des islam- und asylfeindlichen Bündnisses hatte am 12. Oktober 2015 einen Galgen getragen, an dem zwei Seile mit geknüpften Schlingen hingen. Eine dieser Schlingen hatte er für „Siegmar ’das Pack’ Gabriel“, die andere für „Angela ’Mutti“ Merkel reserviert, wie auf Zetteln zu lesen war.

 

Dennoch sei dem Mann weder eine Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten noch eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten nachzuweisen, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag mit. „Die gebotene Auslegung führt auch hinsichtlich der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten dazu, dass nicht nachweisbar ist, dass der Beschuldigte durch seine Handlung Dritte dazu animieren wollte, die Bundeskanzlerin Merkel und den Bundesminister Gabriel zu töten“, sagte Staatsanwaltschaftssprecher Lorenz Haase.

 

Nach dieser Lesart ist der Galgen als Ausdruck der Meinungsfreiheit gedeckt, weil sich „das Verhalten des Beschuldigten als interpretationsfähig und damit als mehrdeutig“ erwiesen habe, wie die Dresdner Staatsanwaltschaft befindet. Der Schwarzenberger Autohändler, der den Galgen gebaut und getragen hatte, hatte nach seiner Aktion mehrfach behauptet, diese als Satire und nicht ernst gemeint zu haben. Er wolle nicht, dass Merkel und Gabriel etwas Schlimmes passiere.

 

Auch wegen einer Beleidigung wird nicht mehr ermittelt. Weder Bundeskanzlerin Merkel noch Bundesminister Gabriel haben laut Staatsanwaltschaft einen entsprechenden Strafantrag gestellt. Sie haben auch auf eine Stellungnahme zur Einstellung des Verfahrens verzichtet.