Sorge für den Gegenspieler

Erstveröffentlicht: 
07.03.2017

Auch die Landesregierungen in Hessen und Rheinland-Pfalz bezahlen Polizeigewerkschafter. Sogar großzügiger als in NRW.

    Von Detlef Esslinger

     

    Auch in Rheinland-Pfalz und in Hessen werden Polizeigewerkschafter vom Land bezahlt. Die Regelungen sind dort sogar noch großzügiger als in NRW. Das Innenministerium in Mainz teilte am Dienstag der SZ mit, DPolG-Landeschef Benno Langenberger sei seit 2015 zu hundert Prozent freigestellt, erhalte aber nach wie vor seine vollen Bezüge. In Hessen seien vier Gewerkschafter ganz oder teilweise freigestellt, teilte das Innenministerium mit. Nur in einem Fall erstatte dessen Gewerkschaft anteilig die Besoldung. Um welche Gewerkschafter es sich handelt, sagte das CDU-geführte Ministerium nicht.

     

    In NRW war der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt jahrelang ebenfalls komplett für seine Gewerkschaftstätigkeit freigestellt worden. Das Land bezahlte ihn auf der Grundlage einer 28-Stunden-Woche, die Differenz zum Vollzeitgehalt beglich nach Angaben Wendts die Gewerkschaft. Die Praxis ist umstritten, weil die Länder als Dienstherr der Polizei die natürlichen Gegenspieler von Polizeigewerkschaftern sind. Der Beamtenbund (DBB), zu dem die DPolG gehört, hatte sich in den vergangenen Tagen besorgt um das Ansehen von Gewerkschaften gezeigt. Dessen Chef Klaus Dauderstädt sagte, wenn ein Gewerkschafter von seinem Arbeitgeber bezahlt werde, zweifelten die Mitglieder womöglich an seiner Unabhängigkeit und unterstellten ihm Wohlverhalten.

     

    Der Mainzer DPolG-Chef Langenberger kam Ende 2014 ins Amt. Die Freistellung bei fortlaufenden Bezügen wurde ihm nach Angaben eines Sprechers von Innenminister Roger Lewentz (SPD) 2015 angeboten. Damit habe man eine "Tradition" fortgesetzt. Auf die Frage nach der Grundlage hieß es: "Die Erwägung war, die Vielfalt der Gewerkshaften zu stärken." Auf die weitere Frage, ob hier also eine informelle Regelung statt einer rechtliche Grundlage vorliege, lautete die Antwort: "Ja."

     

    Nun will das Ministerium die Regelung aber aufgeben. Dazu solle es ein Gespräch mit Langenberger geben. Dieser scheint davon wenig zu halten. Der SZ sagte er, er halte seine Freistellung für notwendig, solange das rheinland-pfälzische Personalvertretungsrecht "die größere Gewerkschaft so deutlich bevorteilt, dass kleinere Gewerkschaften quasi keine Freistellungen bekommen können". Damit spielte Langenberger darauf an, dass die freigestellten Personalräte in der rheinland-pfälzischen Polizei alle von der konkurrierenden Gewerkschaft der Polizei (GdP) sind. Er gehöre mehreren Personalräten an. Weil er aber in dieser Eigenschaft nicht freigestellt sei, habe er nur über eine Freistellung als Gewerkschafter die Chance, seine Aufgaben zu erfüllen.