Gut vier Jahre Haft nach Anschlag auf Flüchtlingsheim

Erstveröffentlicht: 
07.03.2017

Der Familienvater, der den Brandanschlag auf das Asylbewerberheim in Zwickau verübt hat, muss hinter Gitter. Dennoch ließ das Gericht Milde walten.

 

Zwickau (dpa/sn) - Wegen des Brandanschlags auf das Asylbewerberheim Zwickau muss ein 32 Jahre alter Mann vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Zwickau verurteilte den geständigen Berufskraftfahrer am Dienstag wegen des versuchten 15-fachen Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung zu dieser Haftstrafe. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Familienvater am 22. Mai 2016 zwei Molotowcocktails ins Asylbewerberheim geworfen hat.

Die Kammer attestierte dem Zwickauer eine rechte Gesinnung und Nähe zu den so genannten Reichsbürgern. Er habe eine diffuse Wut auf die Menschen, die zu uns gekommen sind, sagte Richter Klaus Hartmann.

Strafmildernd wertete das Gericht, dass der Angeklagte geständig war, Reue gezeigt hat und nicht vorbestraft war. Mit dem Urteil solle signalisiert werden, dass die Tat nicht weichgespült wird, sagte Hartmann in seiner Begründung. Aber zugleich sollten auch das Geständnis und die Art und Weise, wie der Angeklagte vor Gericht aufgetreten ist, honoriert werden.

Mit seiner Tat habe Martin H. ihm unbekannte Menschen der Gefahr des Todes ausgesetzt, hatte Staatsanwalt Jörg Rzehak in seinem Plädoyer gesagt. Er hatte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren gefordert. Die Verteidigung hatte auf höchstens vier Jahre Haft plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Parteien tendieren dazu, nicht in Revision vor den Bundesgerichtshof zu gehen.

Im Verlauf der Beweisaufnahme hatte sich herausgestellt, dass 15 statt der in der Anklage genannten 16 Bewohner zur Tatzeit im Asylbewerberheim waren. Bei dem Anschlag hatte eine Person Schnittwunden an der Hand erlitten. Der Sachschaden betrug 500 Euro. Hartmann: «Die Folgen blieben Gott sei Dank darauf beschränkt.»

Für ihn entscheidend sei gewesen, dass der Angeklagte sechs Molotowcocktails hergestellt, vier angezündet und mitten in der Nacht gegen 2.30 Uhr zwei der Brandsätze in unmittelbare Nähe der Heimbewohner geworfen habe. Der 32-Jährige habe heimtückisch und mit einem äußerst gefährlichen Tatmittel gehandelt. Weil er für seinen Anschlag ins Gebäude gegangen sei, habe seine Tat eine andere Dimension als andere Fälle, bei denen Brandsätze außen an Unterkünfte geworfen wurden, erklärte der Richter.