Prozessauftakt mit Hindernissen

Kundgebung

Nachdem der am Dienstag vor dem Oberlandesgericht begonnene Prozess gegen acht mutmaßliche Mitglieder einer rechten Bürgerwehr wegen eines offenbar überengagierten Sprengstoffspürhundes nur mit Verzögerung starten konnte, brachte der erste Verhandlungstag, abgesehen von zahlreichen durch die Verteidigung vorgebrachten Befangenheitsanträgen und einer Verlesung der 160 Seiten starken Anklageschrift keine Überraschungen und endete mit einer Vertagung auf kommende Woche. Bis Dienstag bleibt dem Gericht nun Zeit, die Anträge und Besetzungsrügen zu prüfen.

 

Vor dem Eingang zum Verhandlungsort hatten seit den frühen Morgenstunden antifaschistische Gruppen protestiert, um damit auf die politische Dimension des Prozesses aufzuklären.

 

In einer gemeinsamen Stellungnahme kritisierte eine Sprecherin der Undogmatischen Radikalen Antifa Dresden (URA Dresden), dass weder das Umfeld, noch der politische Kontext, in dem die Angriffe und Anschläge 2015 passierten, ausreichend thematisiert wurden:

 

„Ohne den Alltagsrassismus in Freital und anderswo, die moralische Unterstützung Gleichgesinnter und die Verharmlosung von PEGIDA und Co. durch die Landesregierung wäre jedoch eine derartige Zuspitzung der Gewalt gegen alles vermeintlich ‚Undeutsche‘ undenkbar. Sie haben sich auf diesen Demonstrationen, teilweise auch als Ordner*innen, kennen gelernt und radikalisiert.“

 

Zugleich warfen sie den politisch Verantwortlichen im Freistaat vor, in der Vergangenheit immer wieder menschenverachtende Einstellungen und rechte Gewalt bagatellisiert und den Betroffenen wenig Beachtung geschenkt zu haben:

 

„Wir wollen aber darauf hinweisen, dass den Betroffenen rechter Gewalt selten eine Lobby geboten und wenn, dann meist über sie und kaum mit ihnen gesprochen wird. Ebenso kritisch ist zu betrachten, dass die Menschen die sich gegen die rechte Hegemonie in Sachsen stellen, kaum Gehör finden, schlimmer noch, oftmals diskreditiert, ja kriminalisiert werden.“ Da in dieser Zeit nur wenige couragierte Menschen der rassistischen Stimmung in Freital widersprechen wollten, hätten sich die sieben Männer und eine Frau „als Vollstrecker*innen eines ‚gerechten Volkszorns'“ empfunden“.

 

In einer eigenen Stellnungnahme kritisierten die Vertreterinnen und Vertreter des als Nebenklage auftretenden alternativen Wohnprojekts „Mangelwirtschaft“ die sächsischen Behörden dafür, rechte Gewalt lediglich am Rande der Gesellschaft verortet und rassistisch motivierte Verbrechen als Aktionen Einzelner dargestellt zu haben:

 

„Wir erwarten deshalb, dass im Verfahren auch die Hintergründe der Taten und die Verbindungen der Angeklagten zu anderen Gruppierungen und bürgerlich-rassistischen Bewegungen eine wichtige Rolle spielen werden.“

 

So hatte beispielsweise Freitals Oberbürgermeister Uwe Rumberg (CDU) vor dem Hintergrund der eskalierenden Gewalt in einem MDR-Interview behauptet:

 

„Es ist eine Handvoll vielleicht, die das Treiben hier verrückt machen, und das darf man nicht schön reden und da darf man auch nicht weggucken, aber man sollte es auch nicht überbewerten.“

 

„Wenn die hier mitschwingende Sorge um das Image der Region dazu führt, dass Behörden und weite Teile der Gesellschaft die Augen verschließen, machen sie sich mit schuldig. Daher fordern wir eine umfassende Unterstützung der Betroffenen von Rassismus. Zu lange schon stehen die als Sorgen und Ängste verkleideten rassistischen Wünsche sächsischer Bürger_innen im Fokus des öffentlichen Diskurses.“, heißt es dazu weiter in ihrer Stellungnahme.

 

„Die konsequente Unterstützung der Betroffenen rassistischer Gewalt ist für uns zentraler Bestandteil einer erfolgreichen antirassistischen Strategie. Nur durch die Perspektiven und Bedürfnisse geflüchteter Menschen können wir das Ausmaß des in der Gesellschaft verankerten Rassismus erkennen und wirksam bekämpfen.“

 

Auch in Übigau hatte sich im Herbst 2015 die Situation vor dem Angriff am Vorabend des ersten Jahrestages von PEGIDA zugespitzt. Während auf der einen Seite „besorgte Bürgerinnen und Bürger“ die Einrichtung einer Notunterkunft für Geflüchtete nur wenige hundert Meter von ihrem Wohnprojekt mit Einverständnis der Behörden zu verhindern versuchten, geriet das Haus immer mehr in den Fokus:

 

„Es ist ein Skandal, dass die Behörden diese Situation nicht nur tolerierten, sondern durch die Äußeru­ng von Verständnis für die offen propagierte rassistische Hetze der Blockierer_innen auch legitimierten. Wir wissen, dass es Besuche und Austausch zwischen den Blockierer_innen und den Angeklagten gab. Wenn diese sich also als legitime Vollstrecker eines ‚Volkswillens‘ empfanden, dann ist dies auch in dem Verhalten und den Fehleinschätzungen der Behörden begründet.“

 

Anders als zum ersten Verhandlungstag, bei dem angesichts zahlreich angereister Unterstützerinnen und Unterstützern aus der rechten Szene ein großes Polizeiaufgebot für einen reibungslosen Ablauf sorgen sollte, waren in den zurückliegenden Monaten Vorwürfe laut geworden, wonach Teile der sächsischen Polizei die wegen Terrorismus und versuchten Mord acht Angeklagten mit Informationen versorgt haben sollen. Unter den zeitweise suspendierten Beamten war auch der Stiefvater von einem der angeklagten Männer.

 

Zu Konsequenzen führten die Verwicklungen in keinem der Fälle. Nur wenige Wochen nach Beginn der Ermittlungen wurden zwei der insgesamt drei Verfahren bereits wieder eingestellt.

 

Ausführlicher Artikel zum Prozess durch das Antifa Recherche Team: Das Verfahren, das Sachsen nicht wollte – Prozess gegen Gruppe Freital beginnt