Eine „Trugspur“ verbindet Fall Peggy und Böhnhardt

Erstveröffentlicht: 
08.03.2017
Die DNA-Spur des mutmaßlichen NSU-Terroristen Böhnhardt am Fundort der Knochen von Peggy ist eine Verunreinigung.
  • Die Spur stehe nicht im Zusammenhang mit dem Tod des Mädchens, sagte Staatsanwalt Daniel Götz.
  • Es gab Anhaltspunkte, dass bei der Spurensicherung identisches Gerät verwendet wurde wie nach dem Tod Böhnhardts.

 

Die DNA-Spur des mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt am Fundort der Knochen der Schülerin Peggy geht nach Angaben der Ermittler auf eine Verunreinigung zurück. Die Spur stehe nicht im Zusammenhang mit dem Tod des Mädchens, sagte Staatsanwalt Daniel Götz in Bayreuth.

 

Es handele sich um eine „Trugspur“ durch ein Textilteilchen. Dieses sei durch Polizeigerät vom Fundort der Leiche Böhnhardts in Eisenach 2011 im Juli des vergangenen Jahres an den Fundort von Peggys Leichnam gebracht worden.

 

Das Textilstück stammt von einem Kopfhörer Böhnhardts, sagte Kriminaloberrat Uwe Ebner. Weder das Baumwollgewebe noch die DNA hätten in Qualität und Quantität einen Zeitraum von 15 Jahren überstehen können angesichts der Witterungsverhältnisse.

 

Damit bleibt weiter unklar, wer das aus dem oberfränkischen Lichtenberg stammende Mädchen getötet hat. Staatsanwalt Götz sagte, die Ermittlungen sollten „intensiv“ und „in alle Richtungen“ weitergeführt werden. 

 

Peggys Leiche wurde erst 15 Jahre später gefunden


Der Fall gilt als einer der mysteriösesten Kriminalfälle in Deutschland. Am 7. Mai 2001 war die damals neunjährige Peggy auf dem Heimweg von der Schule verschwunden. Gut 15 Jahre später tauchten dann Teile ihres Skeletts in einem Waldstück in Thüringen auf: Rund 20 Kilometer entfernt von Peggys Heimatort fand ein Pilzsammler im vergangenen Sommer Knochen des Mädchens.

 

Die Ermittler entdeckten am Fundort daraufhin auch Genmaterial von Böhnhardt. Es gab allerdings Anhaltspunkte dafür, dass bei der Spurensicherung identisches Gerät verwendet wurde wie nach dem Tod Böhnhardts im Jahr 2011.

 

Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe bestritt, etwas über die getötete Peggy zu wissen. Das erklärte ihr Anwalt Hermann Borchert im Namen Zschäpes Anfang Dezember 2016 im Münchner NSU-Prozess.

 

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl hatte die Hauptangeklagte im NSU-Prozess Ende Oktober gefragt, ob sie etwas über Peggy wisse, das sie nicht aus den Medien habe. Zschäpes knappe schriftliche Antwort, die ihr Anwalt verlas, lautete: „Nein.“