Polizei-Gewerkschafter NRW leitet Disziplinarverfahren gegen Wendt ein

Erstveröffentlicht: 
08.03.2017

Der Druck auf Rainer Wendt steigt weiter: Nach Informationen des SPIEGEL wird das nordrhein-westfälische Innenministerium ein Disziplinarverfahren gegen den Gewerkschafter einleiten.

 

Gegen den Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft DPolG, Rainer Wendt, wird das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen ein Disziplinarverfahren einleiten. Grund ist die Aufwandsentschädigung von 50.000 Euro im Jahr, die Wendt für seinen Posten im Aufsichtsrat des Axa-Versicherungskonzerns erhält.

 

Nach Informationen des SPIEGEL hatte Wendt diese Bezüge weder angegeben, noch die Nebentätigkeit angezeigt. Die einzige offizielle Nebentätigkeit ist demnach ein Geschäftsführerposten bei der DPolG-Service-Gesellschaft, wo er aber nach Angaben des Unternehmens "nur aus steuerlichen Gründen als Vertreter des Hauptanteilseigners" sitze und kein Gehalt beziehe.

 

Wendt hatte Ende vergangener Woche eingeräumt, dass er zwar jahrelang vom Land NRW Beamtensold bekam, aber nicht als Polizist arbeitete. Seither steht er unter steigendem Druck, inzwischen gehen auch DPolG-Kollegen auf Distanz: Der NRW-Landesvorsitzende Erich Rettinghaus hat nach Informationen des SPIEGEL seinen Rückzug aus dem Bundesvorstand der Gewerkschaft erklärt - weil er "die Entscheidungen der Bundesleitung zu den jüngsten belastenden Ereignissen nicht mittragen könne, wie Rettinghaus in einer E-Mail schrieb.

 

Die DPolG hatte Wendt verteidigt. Dieser habe als Bundesvorsitzender lediglich eine Aufwandsentschädigung erhalten, die in der Summe mit seinen Bezügen als Landesbeamter das Gehalt eines vollzeitbeschäftigten Hauptkommissars nicht übersteigen würden. Allein mit den Einkünften des Axa-Konzerns hätte er diese jedoch verdoppelt.

 

Nach neuerlicher Auskunft der DPolG bekleidet Wendt 14 Posten in Aufsichtsräten, Vorständen und Ausschüssen, darunter im gewerkschaftseigenen Tagungshotel BTA im Riesengebirge und im Vorsorgewerk des Deutschen Beamtenbunds (DBB). Der DBB wollte zu "eventuell damit verbundenen Aufwandsentschädigungen prinzipiell keine Auskunft" geben.