Gutachter soll Arbeit der Dresdner Versammlungsbehörde bewerten

Erstveröffentlicht: 
06.03.2017

Die Landeshauptstadt Dresden hat an fünf potentielle Gutachter Anfragen gestellt, ob sie die Arbeit der städtischen Versammlungsbehörde bewerten können. In der Vergangenheit waren Vorwürfe laut geworden, die Versammlungsbehörde bevorzuge Pegida-Kundgebungen.

 

Dresden.  Die Landeshauptstadt Dresden will wie von Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) angekündigt die Arbeit der städtischen Versammlungsbehörde von einem externen Gutachter bewerten lassen. „Wir haben Anfang Februar an fünf potenzielle Gutachter Anfragen gesandt, ob sie das Gutachten erstellen können“, erklärte Finanzbürgermeister Peter Lames (SPD), der auch für das Rechtsamt zuständig ist auf Anfrage der DNN. „Es bleibt nun abzuwarten, wer von diesen Gutachtern interessiert ist und Bereitschaft zeigt und zu welchen Konditionen“, so Lames.

 

In der Vergangenheit waren aus dem linken Lager mehrfach Vorwürfe laut geworden, die Versammlungsbehörde bevorzuge Kundgebungen des Pegida-Bündnisses und gängele Gegendemonstranten mit überzogenen Auflagen. Hilbert und auch Ordnungsbürgermeister Detlef Sittel (CDU) hatten sich im Stadtrat demonstrativ vor die Versammlungsbehörde gestellt und davor gewarnt, Mitarbeiter vorzuführen, die für die Verwaltung mit hohem Einsatz tätig seien. Das Arbeitspensum in der Versammlungsbehörde habe sich in den vergangenen Jahren vervierfacht.

 

Welche Fragen ein externer Gutachter beantworten soll, werde noch abgestimmt, erklärte Lames. Zur Fragestellung des Gutachtens seien der Verwaltungsausschuss und der Ältestenrat des Stadtrats einbezogen worden. Der Stadtrat werde selbstverständlich über die Ergebnisse des Gutachtens informiert. Angesichts des Umfangs der Aufgabe rechne er damit, so der Finanzbürgermeister, dass das Gutachten eher Ende dieses Jahres vorliegen werde. Weitere Schritte zur Bewertung der Arbeit der Versammlungsbehörde seien erst einmal nicht geplant. „Es muss zunächst das Gutachten vorliegen, bevor weiter entschieden werden kann“, erklärte Lames.

 

„Uns wurden im Ausschuss Fragen vorgelegt und wir sollten uns dazu äußern“, bestätigte Linke-Stadtrat Tilo Kießling. Er hält ein Gutachten für ein viel zu schwaches Instrument bei der Bewertung der Vorwürfe. „Die Frage nach der Auslegung von Vorschriften und nach Ermessensspielräumen ist in erster Linie eine politische Frage“, findet der Linke-Politiker. „Das lässt sich nicht in juristische Kategorien fassen.“

 

Kießling hatte vehement gemeinsam mit Vertretern von Bündnis 90/Die Grünen einen zeitweiligen beratenden Ausschuss des Stadtrats gefordert, der Akteneinsicht nehmen und so die Vorwürfe umfassend aufklären sollte. „Das ist aus meiner Sicht der richtige Weg, um die von uns vermuteten Missstände zu identifizieren und abzubauen“, erklärte er. Hilbert hatte die Landesdirektion Sachsen prüfen lassen, ob ein Stadtratsausschuss die Arbeit der Versammlungsbehörde prüfen kann. Die Antwort war eindeutig: Nein, das lässt das Kommunalrecht nicht zu.

 

„Ich verstehe nicht, warum der OB an dieser Stelle so stark blockiert hat“, erklärte Kießling. „Mit einem bisschen freundlichen Druck auf die Versammlungsbehörde ist es aus meiner Sicht nicht getan. Wenn dort Missstände herrschen sollten, dann werden sie mit diesem Vorgehen vertuscht.“

 

Von Thomas Baumann-Hartwig