Kundgebung zum Prozessbeginn gegen Gruppe Freital

Acht plus X

Anlässlich des am Dienstag vor dem Dresdner Oberlandesgericht beginnenden Prozesses gegen acht mutmaßliche Mitglieder einer Freitaler Nazigruppierung haben antifaschistische Gruppen um 8 Uhr zu einer Kundgebung auf der Stauffenbergallee aufgerufen, welche neben den zahlreichen Anschlägen und Übergriffen auch den politischen Kontext dieses Verfahrens thematisieren soll.

 

Die Generalbundesanwaltschaft wirft den sieben Männern und einer Frau versuchten Mord in vier Fällen und die Bildung einer terroristischen Vereinigung vor. Da das ursprünglich für den Prozess vorgesehene Gebäude auf dem Schloßplatz offenbar nicht über die baulichen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen verfügt hatte, war der Speisesaal einer auf dem Hammerweg neu errichteten Erstaufnahmeeinrichtung für mehrere Millionen Euro zu einem Hochsicherheitstrakt umgebaut worden.

 

Neben einer Reihe von Anschlägen auf Freitaler Bürger und einen Kommunalpolitiker der Linken, wird die Gruppe auch für den Überfall auf ein alternatives Wohnprojekt in Dresden-Übigau am Vorabend des ersten Jahrestages von PEGIDA verantwortlich gemacht. Damals hatten vermummte Nazis das Wohngebäude in einer koordinierten Aktion von mehreren Seiten mit Steinen, Feuerwerkskörpern und Buttersäure angegriffen und dabei etliche Scheiben zerstört. Erst als wenige Tage später im Freitaler Stadtteil Zauckerode ein 26jähriger Asylsuchender bei einem Sprengstoffanschlag durch Glassplitter im Gesicht verletzt worden war, griffen die Ermittler zu und nahmen bei Durchsuchungen mit Timo Schulz und Philipp Wendlin zwei der mutmaßlichen Rädelsführer der Gruppe fest.

 

„Ohne den rassistischen Konsens der Gesellschaft, die moralischen Unterstützung Gleichgesinnter und das (bewusste) Wegsehen der Mehrheitsgesellschaft“, heißt es im Aufruf zur Kundgebung, „wäre eine derartige Zuspitzung der Gewalt gegen alles vermeintlich ‚Undeutsche‘ undenkbar. Dazu kam die Bagatellisierung der rassistischen Proteste seitens eines Großteils der sächsischen Politik und Wissenschaft sowie ein – gewohnt – wohlwollendes Agieren der Exekutive gegenüber den Menschenfeind*innen. Leider widersprachen nur sehr wenige Couragierte in dieser Zeit in Freital der rassistischen Stimmung. Die Angeklagten sahen sich daher wohl als Vollstrecker*innen eines ‚gerechten Volkszorns‘.“

 

Dabei spielten auch die Verbindungen zwischen der rechten Szene im Freistaat zu Teilen der sächsischen Polizei eine Rolle. Erst im Dezember war ein Bereitschaftspolizist vorläufig vom Dienst suspendiert worden, weil ihm der Verrat von Dienstgeheimnissen vorgeworfen worden war. Obwohl einer der in dem Verfahren beschuldigten Männer bereits kurz nach seiner Festnahme zugegeben hatte, Hinweise durch einen Bereitschaftspolizisten erhalten zu haben, dauert es fast ein Jahr, bis ein Verfahren gegen den namentlich bekannten Polizisten eröffnet wurde. Nachdem die Ermittlungen schließlich auf insgesamt drei Beamte ausgedehnt worden waren, wurden sie bereits wenige Wochen später im Januar durch die zuständige Dresdner Staatsanwaltschaft ergebnislos eingestellt.

 

Kritik an den Ermittlungen wegen „Terrorismus“ gab es nicht nur durch die Anwälte der Angeklagten, sondern auch von Seiten antifaschistischer Gruppen. Während die Verteidigung die Anklage wegen Terrorismus als Entscheidung nach „politischer Großwetterlage“ zurückwies, warnten linke Gruppen davor, dass diese Paragraphen ganz im Sinne der Extremismus-Theorie ebenso gegen Linke eingesetzt werden. Anstatt rechten Terror in den Kontext politischer und gesamtgesellschaftlicher Zustände zu setzen, sei der Prozess ein Versuch, diesen auf eine einzelne Gruppe zu reduzieren. Zugleich zeigten sie sich wenig optimistisch, dass der am Dienstag beginnende Prozess irgendetwas zum Guten verbessert. Um Rassismus wirkungsvoll zu bekämpfen, seien vielmehr „gesamtgesellschaftliche Änderungen notwendig“.

 

Wer abgesehen von einer Teilnahme an der Kundgebung am Dienstagmorgen die Begleitung und Dokumentation des Verfahrens unterstützen möchte, hat die Möglichkeit, sich an einer durch die Opferberatung des RAA Sachsen ins Leben gerufenen Crowdfunding-Kampagne zu beteiligen.

 

Mit dem gespendeten Geld soll ähnlich wie beim Münchner NSU-Prozess eine dauerhafte und unabhängige Prozessbegleitung ermöglicht werden, um offen gebliebene Fragen zu beantworten: Wie konnte sich nach dem „NSU“ erneut eine Gruppe bilden, die potentiell tödliche Anschläge verübte? Wie haben sächsische Behörden die Gefahr der „Gruppe Freital“ eingeschätzt? Das erklärte Ziel soll es sein, die direkt und indirekt Betroffenen über den Prozessverlauf zu informieren. Für den Prozess wurden vorerst 62 Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil wird nicht vor Herbst 2017 erwartet.