Nach Verfahrenseinstellung gegen Höcke - Auschwitz-Komitee: Justiz in Sachsen zu nachsichtig

Erstveröffentlicht: 
02.03.2017

Das Internationale Auschwitz-Komitee hat mit heftiger Kritik auf die Einstellung des Volksverhetzungsverfahrens gegen den Thüringer AfD-Fraktionschef und Landessprecher Björn Höcke reagiert. Vizepräsident Christoph Heubner bezeichnete die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Dresden als skandalös. Überlebende des Holocaust hätten irritiert und fassungslos darauf reagiert, dass Höckes Aussagen bei seiner sogenannten Dresdner Rede folgenlos bleiben sollen.

 

Eine unbedenkliche freie Meinungsäußerung?


Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte gegen den AfD-Politiker wegen des Verdachts auf Volksverhetzung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener ermittelt. Es seien jedoch keine entsprechenden Anhaltspunkte in Höckes Aussagen von Mitte Januar gefunden worden, erklärte die Behörde am Mittwoch und beendete ihre Untersuchungen. Höcke hatte damals unter anderem über das Holocaust-Mahnmal in Berlin gesagt, die Deutschen seien das einzige Volk der Welt, das sich ein Denkmal der Schande in das Herz seiner Hauptstadt gepflanzt habe. 

 

Befürchtung: Freibrief für Beleidigungen von Rechts


Dass diese Äußerung keine Konsequenzen hat, ist für Heubner eine Fehlentscheidung. Dies zeige, dass rechtsextreme Agitatoren in Sachsen auf "rechtsfreie Räume und eine allzu nachsichtige Staatsanwaltschaft" hoffen dürften. Das Auschwitz-Komitee befürchtet, dass Rechtsextreme sich nun ermutigt fühlen, die Demokratie und ihre Denkmäler der Lächerlichkeit preiszugeben und Holocaust-Zeitzeugen zu beleidigen und zu verunglimpfen.