Nach Rede im Brauhaus Watzke - Staatsanwaltschaft Dresden stellt Ermittlungen gegen Björn Höcke ein

Erstveröffentlicht: 
01.03.2017

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat die Ermittlungen gegen den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke eingestellt. Nach dessen Rede am 17. Januar im Brauhaus Watzke hatte es insgesamt 91 Strafanzeigen wegen Volksverhetzung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener gegeben.

 

Dresden.  Die Staatsanwaltschaft Dresden hat die Ermittlungen gegen den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke eingestellt. Nach dessen Rede am 17. Januar im Brauhaus Watzke hatte es insgesamt 91 Strafanzeigen wegen Volksverhetzung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener gegeben. Laut Staatsanwaltschaft lassen sich jedoch beide Vorwürfe nicht nachweisen.

 

Höcke hatte auf Einladung des Dresdner AfD-Nachwuchses unter anderem das Holocaust-Mahnmal in Berlin als Denkmal der Schande“ bezeichnet, das „in das Herz seiner Hauptstadt gepflanzt“ worden sei. Zudem beschrieb er den deutschen Gemütszustand als den „eines brutal besiegten Volkes“ und sprach mit Blick auf die „führenden Altparteien-Politiker“ von „erbärmlichen Aparatschiks“. Die Regierung Merkel sei „zu einem Regime mutiert“ weder „Habitus noch ihre floskelhafte Phraseologie unterscheidet Angela Merkel von Erich Honecker“, sagte Höcke unter „Merkel muss weg“-Rufen der Zuhörer.

 

Laut Staatsanwaltschaft falle das alles unter das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Sinn der Rede sei „ eine radikale Kritik an der Art und Weise der Vergangenheitsbewältigung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, weshalb eine Volksverhetzung nach § 130 StGB nicht nachweisbar ist“. Zudem richte sich die Rede nicht direkt an die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltverbrechen, weswegen es sich auch nicht um Verunglimpfung Verstorbener handele.

 

Höcke selbst bestritt zuerst, das Holocaust-Gedenken der Deutschen kritisiert zu haben. Eine solche Auslegung sei eine „bösartige und bewusst verleumdende Interpretation“ dessen, was er gesagt habe. Später entschuldigte er sich für die Rede. Er habe „die falsche Tonlage“ gewählt.

 

Gegen Höcke selbst läuft seitdem ein Parteiausschlussverfahren aus der AfD, dem aber nur geringe Chancen beigemessen werden. Die Partei selbst habe nach der Höcke-Rede mehrere Großspender verloren, so der sächsische Generalsekretär Uwe Wurlitzer. Die AfD habe über 100.000 Euro eingebüßt.

 

Neben Hauptredner Höcke hatte die Staatsanwaltschaft nach dem Abend im Watzke auch gegen den Dresdner AfD-Politiker Jens Maier ermittelt, der zuvor gesprochen hatte. Auch hier wurden die Ermittlungen schnell wieder eingestellt. Auch dem Richter habe man keine Volksverhetzung nachweisen können. Maier hatte damals unter anderem von der „Herstellung von Mischvölkern“ geredet und den „Schuldkult“ für „endgültig beendet“ erklärt. Allerdings gab es dienstliche Konsequenzen. Das Landgericht entzog Maier die Verantwortung für mehrere Verfahrensbereiche.

 

Von S. Lohse