Das Landgericht Bielefeld verhandelt am Dienstag (28.02.2017) gegen vier Angeklagte wegen eines Brandanschlags auf ein Flüchtlingsheim in Porta Westfalica. Die drei Männer und eine Frau sollen zwei Molotow-Cocktails geworfen haben. Ihnen wird versuchter Mord vorgeworfen.
Im Vorfeld des Prozesses hatte es ein juristisches Tauziehen gegeben. Denn die Staatsanwaltschaft hatte zunächst nur Anklage wegen versuchter schwerer Brandstiftung erhoben. Zuständig war danach das Amtsgericht Minden. Das meinte aber: Das könne auch versuchter Mord sein, auch wenn bei dem Anschlag niemand verletzt wurde und das Gebäude auch nicht brannte.
Die Mindener Richter versuchten das Verfahren an das Landgericht in Bielefeld zu verweisen. Das klappte allerdings erst im zweiten Versuch. Jetzt beginnt das Verfahren erneut, neun Monate nach der Tat.