Waren die Mitglieder der «Oldschool Society» Terroristen, die Flüchtlingsunterkünfte in die Luft jagen wollten? Oder war alles bloß Gerede. Die Verteidigung bezeichnet die Angeklagten als Menschen, die von einer komplexen Welt überfordert sein.
München. Im Münchner Terrorprozess gegen die rechtsextreme «Oldschool Society» mit Mitgliedern aus Sachsen hat die Verteidigung die Gefährlichkeit der Gruppierung infrage gestellt. Die Angeklagten seien über allgemeines Gerede nicht hinausgekommen, betonte Rechtsanwalt Michael Rosenthal am Dienstag in seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht München. Der Jurist vertritt den 58 Jahre alten Ex-Präsidenten der Gruppierung.
Dem Maler aus Augsburg sowie drei Mitangeklagten aus Nordrhein-Westfalen und Sachsen wird die Bildung einer terroristischen Vereinigung angelastet, die Anschläge auf Asylbewerberunterkünfte verüben wollte. Die Bundesanwaltschaft hatte deshalb vor gut einer Woche Haftstrafen zwischen viereinhalb und sieben Jahren gefordert.
Die Anwälte zweifelten in ihren Plädoyers insbesondere den Terroraspekt an. Einen Vorsatz, mit Anschlägen Menschen töten zu wollen, könne man aus der Beweisaufnahme nicht herleiten, sagte Reinhard Baehr, Anwalt des 41 Jahre alten Vizepräsidenten aus Bochum. Die Angeklagten hätten immer bekräftigt, dass alles nur dummes Gerede gewesen sei. «Da stellt sich mir die Frage, ob das widerlegbar ist.»
Die Haftstrafen von bis zu sieben Jahren seien sehr hoch angesetzt angesichts der Tatsache, dass nichts geschehen sei. Vom ursprünglich erhobenen Vorwurf, die Mitglieder hätten im Mai 2015 einen Sprengstoffanschlag auf ein Flüchtlingsheim in Sachsen vorbereitet, waren die Ankläger abgerückt.
Rosenthal verwies auf die Persönlichkeit der Angeklagten. Sie hätten das Gefühl, zu kurz zu kommen. Sie könnten die Flut an Informationen nicht einordnen. Das sei eine Welt, die zu komplex sei, um verstanden zu werden - «jedenfalls von denen». Das mache ihnen Angst. «Da etabliert sich ein Gefühl, gegen das man mit Fakten nicht ankommt.»
Für ihn stelle sich die Frage, warum die Ermittler nicht früher eingeschritten seien, obwohl sie die Gespräche und Chats schon länger überwacht hätten. Im Verlauf des Verfahrens hatten die Anwälte immer weider auf die Planlosigkeit der Gruppe verwiesen.
Die Verteidiger des 41-jährigen Vizepräsidenten forderten Freispruch und hilfsweise eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Die Verteidigung des Anführers will ihren Antrag am Mittwoch stellen. Am Dienstag hatte sie plädiert, ohne sich zum Strafmaß zu äußern.