Leipziger Schüler droht Abschiebung – Klassenkameraden protestieren

Erstveröffentlicht: 
20.02.2017

Ein besonderer Aufruf sorgt seit einigen Tagen für Aufsehen in den sozialen Netzwerken: Mit einer Online-Petition will Benjamin Heinsohn, Schüler der 9. Klasse am Max-Klinger-Gymnasium, verhindern, dass sein Klassenkamerad Luan Zejneli abgeschoben wird.

 

Leipzig. Ein besonderer Aufruf sorgt seit einigen Tagen für Aufsehen in den sozialen Netzwerken: Mit einer Online-Petition will Benjamin Heinsohn (16), Schüler der 9. Klasse am Max-Klinger-Gymnasium, verhindern, dass sein Klassenkamerad Luan Zejneli abgeschoben wird.

 

Luan (18) war vor zwei Jahren gemeinsam mit Mutter und Vater als Asylbewerber aus dem Kosovo nach Deutschland gekommen und fand in seiner neuen Klasse in Grünau sofort eine Heimat. „Eines Tages stand er plötzlich in der Tür und wurde uns als neuer Mitschüler vorgestellt. Wir haben ihn aber nie als Flüchtling gesehen – von Anfang an war alles ganz normal“, erzählt Heinsohn, der auch Vorstandsmitglied im Schülerstadtrat ist. Anfang des Monats erhielt Luan jedoch ein Schreiben der Ausländerbehörde: Bis zum 23. Februar müssen er und seine Eltern Deutschland verlassen und in den Kosovo zurückkehren, andernfalls drohen Inhaftierung und Abschiebung. „Er hat dort keine Perspektive, kein Haus, keine Arbeit, keine Familie, keine Chance auf Bildung und einfach keine Möglichkeiten, ein sorgenfreies Leben zu leben“, heißt es in der Petition, die Benjamin einen Tag später startete.

 

Die Resonanz war überwältigend: Fast 3700 Menschen haben ihren Namen bereits darunter gesetzt, Film-Star Til Schweiger teilte sie auf Facebook, und auch die Politik hat inzwischen reagiert. Stadtrat Werner Kujat (Linke) zeigte sich „erschüttert, dass selbst ein so hervorragend integrierter Mensch wie Luan abgeschoben werden soll. Er ist nicht nur ein guter Schüler, sondern auch fest in seine Schule und Klasse eingebunden.“ Martin Bönewitz von den Jungsozialisten Leipzig fordert: „Die Härtefallkommission muss den Fall prüfen und die Abschiebung verhindern. Wer, wenn nicht Luan, erfüllt die Kriterien für die Ausnahmeregelung?“ 

 

Ausnahmeregelung möglich


Denn laut der sächsischen Härtefallkommissionsverordnung kann eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe, wie etwa die sprachliche, wirtschaftliche, kulturelle und soziale Integration, vorliegen. „Luan macht ständig Fortschritte und setzt alle Kraft dafür ein, hier in Deutschland einen guten Schul- und Ausbildungsabschluss zu erreichen. Wir sind der festen Überzeugung, dass er die Chance dazu verdient hat“, heißt es in einer Einschätzung seiner Lehrer.

 

In einem Brief an die Ausländerbehörde schreiben seine Mitschüler: „Er ist fest in unser Klassenkollektiv eingebunden und da auch nicht mehr wegzudenken.“ Luan ist für das Engagement seiner Freunde ungeheuer dankbar. „Es ist ein großartiges Gefühl, so unterstützt zu werden“, sagt er in gutem Deutsch. „Ich hoffe, dass ich in Deutschland bleiben kann, denn hier habe ich eine Zukunft. Ich will zeigen, dass ich etwas erreichen kann.“

 

Benjamin Heinsohn setzt nun alles daran, mithilfe des Flüchtlingsrates eine Prüfung durch die Härtefallkommission zu erwirken. Die Hoffnung ist groß, die öffentliche Unterstützung auch – ob das Vorhaben aber Erfolg hat, muss sich noch zeigen.

 

Von Christian Neffe