Die wegen des Brandanschlags von Nauen zu langen Haftstrafen verurteilten Neonazis haben gegen die Urteile Revision eingelegt. Sowohl der zu insgesamt neueinhalb Jahren Haft verurteilte damalige NPD-Politiker Maik Schneider als auch sein zu sieben Jahren Haft verurteilter Mittäter haben die Urteile angefochten, wie die Sprecherin des Landgerichts Potsdam, Sabine Dießelhorst, am Mittwoch auf Anfrage mitteilte.
Darüber müsse der Bundesgerichtshof entscheiden. Schneider und sein 29-jähriger Mittäter hatten laut Urteil der Staatsschutzkammer im August 2015 eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen (Havelland) gemeinsam niedergebrannt.
Schneider wollte Anschlag als Unfall darstellen
Der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter hatte die Urteile unter anderem mit dem Gedanken der Generalprävention begründet. Denn die Angeklagten hätten die Sporthalle aus rechtsextremistischen und fremdenfeindlichen Motiven niedergebrannt. Der Staat könne die rechtsextreme Gesinnung der Täter und den Bruch der Rechtsordnung nicht dulden, betonte Horstkötter.
Schneider hatte zuvor vergeblich versucht, den Brandanschlag als „Unfall“ herunterzuspielen. Denn er habe die Halle nur als „politisches Zeichen“ einrußen wollen. Dem wollte jedoch nicht einmal sein Wahlverteidiger Ulli Boldt folgen, der in seinem Plädoyer für seinen Mandanten fünf Jahre Haft wegen vorsätzlicher Brandstiftung gefordert hatte.
Schneider ist nach Angaben des NPD-Landesverbands Brandenburg mittlerweile aus der Partei ausgeschlossen worden, weil er längere Zeit keine Mitgliedsbeiträge mehr gezahlt habe.