Sogenannte Reichsbürger haben in Sachsen im vergangenen Jahr in erheblichem Umfang Straftaten begangen. Das geht aus einer erstmals vom Innenministerium veröffentlichten Statistik hervor. Demnach rechnete das Operative Abwehrzentrum von Januar bis 25. November 2016 insgesamt 254 Straftaten "Reichsbürgern" zu. Die Bandbreite der Delikte ist groß:
- Beleidigung
- Nötigung
- Widerstand gegen Vollzugsbeamte
- Diebstahl
- Betrug
- Körperverletzung
- Volksverhetzung
- schwere Brandstiftung
- sexueller Missbrauch von Kindern
Linke-Politikerin Kerstin Köditz sprach am Mittwoch von einer "völlig neuen Qualität". Ein solches Ausmaß der Delikte habe sie nicht erwartet. Die genaue zahlenmäßge Auflistung der Straftaten findet sich in der Kleinen Anfrage.
Die sächsische Regierung hat die "Reichsbürger"-Problematik nach Ansicht der Linke-Politikerin in den letzten Jahren unterschätzt. Mit Blick auf einen Vorfall in Bayern, wo ein Polizist von einem "Reichsbürger" erschossen wurde, sagte Köditz: "Ich frage seit vielen Jahren im Parlament nach. Es musste erst ein SEK-Beamter durch einen Reichsbürger ums Leben kommen, damit man sich des Problems in Sachsen annimmt."
Nach Ansicht des sächsischen Innenministeriums gibt es im Freistaat keine einheitliche "Reichsbürger-Bewegung". Die Zahl der Anhänger liege im mittleren dreistelligen Bereich. Nur wenige könnten speziellen Gruppierungen zugeordnet werden. In Dresden ist der Staatsregierung die Gruppierung "Bundesstaat Sachsen" bekannt, ihr werden rund zehn Personen zugerechnet.
"Reichsbürger"
Gemeinsame Basis der sogenannten "Reichsbürger" ist die fundamentale
Ablehnung des Staates und seiner gesamten Rechtsordnung. Aus
unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begründungen, unter
anderem unter Berufung auf das historische Deutsche Reich,
verschwörungstheoretische Argumentationsmuster oder ein selbst
definiertes Naturrecht, lehnen sie die Existenz der Bundesrepublik
Deutschland und deren Rechtssystem ab. Sie sprechen den demokratisch
gewählten Repräsentanten die Legitimation ab oder definieren sich gar in
Gänze als außerhalb der Rechtsordnung stehend und sind deshalb bereit,
Verstöße gegen die Rechtsordnung zu begehen.
Quelle: Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage der Linken-Fraktion