Nach sechs Jahren: Berliner nach Anti-Nazi-Protest 2011 in Dresden freigesprochen

Erstveröffentlicht: 
06.01.2017

Fast sechs Jahre nach seinem Protest gegen einen Dresdner Neonazi-Aufmarsch ist der Berliner Tim H. am Freitag in dritter Instanz komplett freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor auf Landfriedensbruch und acht Monate auf Bewährung plädiert.

 

Dresden. Fast sechs Jahre nach seinem Protest gegen einen Dresdner Neonazi-Aufmarsch ist der Berliner Tim H. am Freitag in dritter Instanz freigesprochen worden. Die Verfahrenskosten trägt die Staatskasse. Der Angeklagte erhält zudem eine Entschädigung für eine bei ihm durchgeführte Hausdurchsuchung. Auch die in zweiter Instanz geurteilte Geldstrafe wegen Beleidigung muss H. nicht zahlen. Offenbar war der Strafantrag dazu nicht fristgerecht gestellt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor auf Landfriedensbruch und acht Monate auf Bewährung plädiert.

 

„Traurig, dass es nicht weniger als sechs Jahre gedauert hat, der Unschuldsvermutung auch in Dresden Geltung zu verschaffen. Insgesamt eine ganz peinliche Nummer für die Staatsanwaltschaft“, urteilte Verteidiger Sven Richwin anschließend.

 

Seit dem 21. Dezember stand der 40-jährige Familienvater erneut vor Gericht. In erster Instanz hatte das Amtsgericht ihn wegen Rädelsführerschaft und schwerem Landfriedensbruch zu 22 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, am 19. Februar 2011 eine gewaltbereite Menge per Megafon und den Worten „kommt nach vorne“ gegen eine Polizeikette dirigiert zu haben.

 

In zweiter Instanz wurde der Angeklagte nur noch zu einer Geldstrafe wegen Beleidigung eines Polizisten verurteilt. Dabei kam heraus, dass die Polizei im ersten Verfahren entlastendes Videomaterial verschwiegen hatte. Die Staatsanwaltschaft war dagegen aber in Revision gegangen.

 

Im nunmehr dritten Prozess hatten sich die Vorwürfe der Anklage nicht erhärtet. Zeugenvernehmungen brachten keine neuen Erkenntnisse, ein Stimmgutachten konnte ebenfalls nicht zur Aufklärung beitragen. Am Freitag hatte die Staatsanwaltschaft noch versucht, die 2011 erhobenen Handydaten vorzubringen. Da die massenhafte Funkzellenabfrage jedoch schon 2013 für illegal erklärt worden war, ließ das Gericht den Antrag nicht zu.

 

Die Staatsanwaltschaft kann binnen einer Woche Revision gegen das Urteil einlegen.