Rechtsstreit mir Radio Dreyeckland: Teilerfolg vor Gericht für AfD-Aktivisten Kloth

Erstveröffentlicht: 
23.12.2016

AfD-Aktivist Oliver Kloth hat im Rechtsstreit mit Radio Dreyeckland einen Teilerfolg erzielt. Der Sender darf nicht mehr behaupten, Kloth habe das Mandantenverhältnis gebrochen.

 

"Der freie Journalismus hat künftig einen schweren Stand", kritisierte RDL-Anwalt Udo Kauß die gestrige Entscheidung und kündigte Verfassungsbeschwerde an.Es geht um einen Bericht auf der Homepage von RDL über die städtische Informationsveranstaltung in Landwasser zur geplanten Flüchtlingsunterkunft (die BZ berichtete). Im Zentrum des Beitrags stand die Rede des Teninger Rechtsanwalts Oliver Kloth. Der war mit einigen Passagen nicht einverstanden.

Zu Recht, wie das Oberlandesgericht nun befand und der Klage des AfD-Aktivisten – anders als die erste Instanz – in einem weiteren Punkt stattgab.

Was ist Meinung – und was Tatsachenbehauptung?


Das Landgericht war noch der Ansicht, dass der kleine Sender eine "im Kern zutreffende Tatsachenbehauptung" aufgestellt hatte, als er Kloths Rede so zusammengefasst hatte: "Die ,eingeladenen’ Ausländer und Flüchtlinge seien für Vergewaltigung, Raub usw. verantwortlich. Viele seien auch guten Herzens, aber beinah alle (wörtlich: viele) Flüchtende seien ,Glücksritter’." Der Satz sei so nicht gefallen, erklärte Gerichtssprecherin Annette Zeller. Ob der RDL-Text den Eindruck richtig wiedergegeben hat, spielte in der Bewertung keine Rolle, weil das Gericht von einer Tatsachenbehauptung ausgeht. Und die darf nicht falsch sein.

 

Das gilt auch für die Behauptung, Kloth habe sein Mandantenverhältnis gebrochen. Dieser Straftatbestand sei nicht erfüllt gewesen, erläutert Annette Zeller. Das OLG bestätigte damit die Vorinstanz.

Jede Passage sei darauf hin zu prüfen gewesen, ob es sich um eine Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung handle – letztere genießt als Grundrecht einen höheren Schutz. Das ist laut OLG-Sprecherin Zeller der Grund, warum RDL auch künftig titeln darf, Kloth sei ein "rassistischer Anwaltsredner". Das werde nicht als Tatsachenbehauptung, sondern als Meinung gewertet.

Das Urteil ist rechtskräftig. RDL muss die entsprechenden Passagen entfernen. Der Sender will Beschwerde beim Verfassungsgericht einreichen, weil er die Pressefreiheit gefährdet sieht.

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