Am 06.05.2010 wurde das Strafverfahren aufgrund des Vorwurfs der Volksverhetzung, gegen den Landtagsabgeordneten und Fraktionsvorsitzenden der NPD Mecklenburg Vorpommern, Udo Pastörs, am Amtsgericht Saarbrücken verhandelt. Verteidigt wurde das NPD Mitglied vom politisch gleichgesinnten Düsseldorfer Rechtsanwalt und Buchautor Björn Clemens.
Das Verfahren erfuhr trotz verschärfter Sicherheitsvorkehrungen reges Interesse, weshalb auch relativ schnell alle Zuschauerplätze für die Öffentlichkeit belegt waren. Unter dem hauptsächlich rechten Publikum befanden sich auch prominente NPD Politiker wie Frank Franz, Peter Marx und Markus Walter, die sich durch ihre Anwesenheit mit dem Angeklagten solidarisierten.
Pastörs, dem aufgrund ausreichender Beweise vorgeworfen wurde, am 25.02.2009 bei seiner Rede zum politischen Aschermittwoch der NPD in Saarbrücken-Schafbrücken, böswillig gegen Juden und Türken gehetzt zu haben. Pastörs wurde die politische Immunität daraufhin abgesprochen, da er unter anderem die Bundesrepublik als „Judenrepublik“, sowie türkische Einwanderer als „Samenkanonen“ bezeichnete, um damit auf eine angebliche Überfremdung abzuzielen. Aufgezeichnet wurde das Geschehen von einem Fernsehteam, was eine umfassende Dokumentation sowie die objektive Darlegung seines Meinungsbildes ermöglichte. Der NPD Politiker gab an, sich keiner Schuld bewusst zu sein und nur seiner Auftragsfunktion als “Vertreter des Deutschen Volkes“ nachgekommen zu sein. Zudem bezeichnete er die Verhandlung als “politischen Schauprozess“ und warf der Staatsanwaltschaft „undemokratisches Verhalten“ vor. Er rechtfertigte seine Äußerungen vom 25.02.09 indem er sich sowohl auf das Grundgesetz als auch sein Recht auf Meinungsäußerung berief.
Nach achtstündiger Verhandlung wurde das Urteil gegen den Angeklagten vom Schöffengericht gefällt. Pastörs wurde der Volksverhetzung für schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, deren Strafmaß auf Bewährung ausgesetzt wurde. Des weiteren wurde ihm eine Geldstrafe von 6000 € auferlegt. Das Urteil wurde vom Gericht mit der Begründung ausgesprochen, dass in seiner Rede Begriffe benutzt wurden, die deutlich der Zeit des Nationalsozialismus zugeordnet werden können.
Die Verteidigung gab an, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen.