Udo Pastörs, der Fraktionschef der rechtsextremistischen NPD im Schweriner Landtag, ist am Donnerstag vom Saarbrücker Amtsgericht wegen Volksverhetzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Pastörs hatte die Vorwürfe bestritten.
Laut der im Juli 2009 erhobenen Anklage soll Pastörs am 25. Februar auf einer Aschermittwochsveranstaltung der NPD in Saarbrücken-Schafbrücke, Menschen türkischer und jüdischer Herkunft beschimpft und zum Hass gegen sie aufgestachelt haben. Auch der Begriff „Judenrepublik“ soll in seiner 60-minütigen Rede gefallen sein.
Auch wenn Pastörs selbst seinen Auftritt später als das "übliche Aschermittwochsgepolter" abtat - das Saarbrücker Amtsgericht sah das ganz anders. In dem Prozess gegen den 57-Jährigen sah es das Gericht als erwiesen an, dass Pastörs gegen Juden und türkischstämmige Menschen gehetzt hatte.
Deshalb verurteilte es den Funtionär der NPD zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Außerdem muss er 6.000 Euro bezahlen.
Pastörs weist Vorwürfe zurück
Vor Gericht hatte der NPDler den Vorwurf der Volksverhetzung und bestritten und sich auf die "Meinungsfreiheit" berufen. Er habe als Politiker die Aufgabe, an der Willensbildung des Volkes mitzuwirken und dabei auch "heiße Eisen angepackt", sagte er weiter. Die Staatsanwalt könne ihm die Vorwürfe nicht "lupenrein" nachweisen. Der NDR-Fernsehbeitrag gebe nur kleine, aus dem Zusammenhang gerissene Fragmente seiner Rede wieder.
Den besagten Auftritt in Saarbrücken-Schafbrücke hatte ein Fernsehteam aufgenommen. Er war im Gericht zusammen mit einem Audio-Mitschnitt der rund einstündigen Rede abgespielt worden.
Antrag auf Aussetzung abgewiesen
Bereits kurz nach Beginn war das Verfahren unterbrochen worden, da Pastörs' Verteidiger Jörg Clemens einen Antrag auf Aussetzung gestellt hatte. Seiner Meinung nach genieße sein Mandant als Mitglied der Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten noch immer parlamentarische Immunität. Die Bundesversammlung bestehe derzeit noch fort, da Pastörs vor dem Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen die Wahl von Horst Köhler eingereicht habe.
Nach kurzer Beratung hatte das Saarbrücker Gericht jedoch entschieden, dass die Immunität Pastörs mit der Wahl Köhlers erloschen sei und das Verfahren fortgesetzt.
Strafmaß hätte höher ausfallen können
Zehn Monate auf Bewährung sind es letztendlich für Pastörs geworden. Dabei hätte das Strafmaß auch durchaus höher sein können. Eine Haftstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren wären möglich gewesen. Dabei hätte es vermutlich einen Unterschied gemacht, ob er nach Meinung des Gerichts auf einer reinen Partei- oder doch auf einer öffentlichen Veranstaltung gesprochen hat. Denn Journalisten konnten nicht nur ungehindert zuhören, sondern auch mitschneiden.
Der Prozess ist mit großem Medieninteresse
begleitet worden. Die NPD hatte vor Beginn des Prozesses eine Mahnwache
"für Meinungsfreiheit" vor dem Gerichtsgebäude durchgeführt. Darüber
hinaus habe es zuvor im Internet jedoch keine weiteren Ankündigungen der
Rechten oder der Antifa gegeben. Die Polizei hatte rund 200 Mann in
Bereitschaft versetzt.
Keine Immunität mehr
Pastörs
ist seit 2006 Landtagsabgeordneter in Mecklenburg-Vorpommern. Er wurde
schon am 30. April 2009 von der Landessitzung in Schwerin wegen
Beleidigungen ausgeschlossen. Auch soll der NPD-Fraktionschef im
Zusammenhang mit den in Afghanistan stationierten Bundeswehrsoldaten von
Massenmördern gesprochen haben.
Am 15. Juli 2009 hat der Landtag in Schwerin die Immunität Pastörs auf Antrag der Staatsanwaltschaft aufgehoben. Einem Strafverfahren stand somit nichts mehr im Weg.
Sein Anwalt, Björn Clemens, war selbst von 1993 bis 2007 Mitglied der Republikaner und zwischenzeitlich Vize-Bundesvorsitzender. Der Düsseldorfer bezeichnet sich selbst in Interviews als "Rechtsanwalt im Dienste des nationalen Widerstandes".