Berlin - Mitte Januar entscheidet das Bundesverfassungsgericht über ein mögliches Verbot der NPD - die Bundesregierung soll die Hoffnung jedoch schon aufgegeben haben.
Wie Bild aus Regierungskreisen erfuhr, gehe die Regierung davon aus, dass dem schon im Dezember 2013 vom Bundesrat beantragten Verbot nicht stattgegeben werde.
Eine interne Einschätzung habe ergeben, dass das politische Wirken sowie die schwachen Wahlergebnisse der NPD dazu führen, dass diese "nicht die Schwelle zur Gefährdung" überschreite.
Außerdem habe die mündliche Beweisaufnahme keine überzeugenden Hinweise geliefert, eine Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung anzunehmen.
Die NPD ist mit ihrer aktuellen Stärke einfach längst nicht in der Lage, die Regierungsbildung oder die Gestaltung der öffentlichen Ordnung ausschlaggebend zu beeinflussen.
Abgesehen von der Beurteilung der Bundesregierung befasst sich das Bundesverfassungsgericht im Bezug auf die Verurteilung aber auch noch mit der durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte getroffenen Rechtssprechung.
Dieser hatte bereits in der Vergangenheit klargestellt, dass für ein Verbot eine reale Gefahr für eine Regierungsübernahme oder auch nur einer ausgeprägten politischen Einflussnahme bestehen müsse.
Am 17. Januar wird die Entscheidung fallen, dann verkündet des Zweite Senat das Urteil über ein mögliches Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands.