Leipzig: Strafunterlassung nach Zeigens des Hitlergrußes? Viel zu oft wird bei rechtsextremen Straftaten in Sachsen ein Auge zugedrückt

Erstveröffentlicht: 
20.12.2016

Eine Antwort hat Katja Meier, rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag zwar noch nicht. Sie hat ja ihre Anfrage erst gestellt. Aber die Frage ist nun einmal auch im aufgeregten Sachsen berechtigt: Warum wird das Zeigen des Hitlergrußes in einigen eklatanten Fällen nicht bestraft? Seit wann ist dieser Gruß mal weniger, mal mehr strafrelevant? Das muss jetzt die Staatsregierung mal beantworten.

 

Hintergrund der Anfrage ist die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Dresden wegen Zeigens des Hitlergrußes am Rande der Veranstaltung „Dresden nazifrei“ am 24. September 2016, die jetzt bekannt wurde.

„Damit, dass das Zeigen des Hitlergrußes in diesem Fall absolut folgenlos bleibt, wird ein verheerendes Signal nicht nur an den Beschuldigten, sondern an alle rassistischen Menschenfeinde gesendet, da hierfür in Sachsen offensichtlich noch nicht einmal ein gerichtliches Verfahren zu befürchten ist“, kommentiert Katja Meier den Vorgang. Nicht der erste übrigens, bei dem Strafverfahren gegen bekennende Rechtsextreme eingestellt wurden in Sachsen oder nur mit Ordnungsgeldern endeten. Der Vorgang in Dresden ist nicht die Ausnahme. Er bringt das Ganze nur auf einen eingängigen Nenner.

Denn wenn selbst eindeutige Tatvorgänge nicht mal mehr verhandelt werden vor Gericht, dann zeugt das zumindest von einer gewissen Fahrlässigkeit den rechtsextremen Umtrieben im Land gegenüber. Denn wenn die Täter immer wieder mit Verschonung und Duldung rechnen können, dann passiert genau das, was in Sachsen seit zwei Jahren zu beobachten ist: Sie agieren immer öfter und rücksichtsloser und treiben das ganze Land mit einer zunehmenden Zahl gewalttätiger Übergriffe vor sich her.

„Ich fordere Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) eindringlich auf, den sächsischen Staatsanwaltschaften Leitlinien an die Hand zu geben, anhand derer verfassungsfeindliche Straftaten einheitlich und nachhaltig verfolgt werden können. Anderenfalls erweckt Sachsen den Eindruck, dass Straftaten, die sich gegen demokratische Grundwerte richten, schlicht nicht verfolgt werden – das muss unbedingt verhindert werden“, erklärt die grüne Landtagsabgeordnete.

Die vom Bundesjustizministerium veröffentlichten und für die Staatsanwaltschaften bindenden „Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren“ (RiStBV) besagen ausdrücklich, dass ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, wenn es sich um ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit, z.B. wegen der rassistischen, fremdenfeindlichen und sonstigen menschenverachtenden Beweggründe des Täters, handelt, betont Meier.

„Warum hat sich die Staatsanwaltschaft Dresden hierüber hinweggesetzt?“, möchte Katja Meier in einer Kleinen Anfrage an die Staatsregierung wissen, deren Beantwortung spätestens am 17. Januar 2017 erwartet wird.