Drei Tage, nachdem durch die L-IZ.de bekannt wurde, dass der Anschlag auf die Wohnung von Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) im November vorigen Jahres von mindestens einem Rechtsextremisten verübt wurde, richten sich mittlerweile die Blicke nach Dresden. Das Landesamt für Verfassungsschutz und Innenminister Markus Ulbig (CDU) hatten die Tat unter Getöse der CDU zu Jahresbeginn der linken Szene zugeschrieben. Seither schwiegen die Behörden zu den Ermittlungen. Warum eigentlich?
Dass ein paar zerbrochene Fensterscheiben und verschüttete Buttersäure überregionale Aufmerksamkeit auf sich ziehen, kommt in der Messestadt höchst selten vor. Vermutet die Polizei einen politisch motivierten Hintergrund oder könnten rivalisierende Hooligans hinter der Tat stecken, findet so ein Angriff manchmal noch nicht einmal den Weg in die täglichen Polizeimeldungen, wo die Beamten aus rund 80 Straftaten am Tag eine Auswahl treffen. Die Presseabteilung der Leipziger Polizei informiert über politische Delikte meist nur auf direkte Anfrage, oft übernimmt schnell das Operative Abwehrzentrum (OAZ) diese Aufgabe. Die Täter sollen sich nicht mehr als unbedingt nötig im Rampenlicht der Lokalmedien sonnen, immer hat man auch eventuelle Nachahmer im Hinterkopf.
Im Fall des sächsischen Justizministers Sebastian Gemkow (CDU) war alles anders. Was blieb den Behörden auch übrig? Ein Angriff auf die Privatwohnung eines sächsischen Staatsministers bleibt in Leipzig nicht lange unbemerkt, die Medien waren in Alarmstellung, der öffentliche Aufschrei unüberhörbar. Die Fragen nach den Hintergründen schallten durch die sächsische Medienlandschaft, der Übergriff erschütterte auch die Gewissheit manches Politikers, gerade im eigenen Wohnumfeld sicher vor Angriffen zu sein.
Umgehend stürzten sich auch hochrangige CDU-Mitglieder ins Getümmel, allerdings weniger fragend. Praktisch mit der Tat schienen einige sicher, es könnte sich nur um einen linksextremen Anschlag handeln. Während sich unter Anderem Sachsens CDU-Generalsekretär Michael Kretschmer mit diesen Behauptungen in die Bresche warf, nannte es die Leipziger CDU-Fraktion sogar „eine terroristische Attacke“. Einen Twitterbeitrag von Kretschmer zum Vorgang teilten mit Bettina Kudla und Dr. Thomas Feist immerhin auch zwei Leipziger CDU Abgeordnete des Deutschen Bundestages.
Bestätigung aus den Behörden
Anfang Januar 2016 bereits wagte sich ein Sprecher des sächsischen Verfassungsschutzes an die Öffentlichkeit, um die Vorwürfe zu untermauern. Die Tat gehe auf das Konto von Linksextremen. Und die Gewalt einer sogenannten „Leipziger Antifa“, wer immer das auch sein mag, habe gar eine ganz neue Qualität erreicht. Innenminister Markus Ulbig (CDU) war sich nicht zu schade, die Einschätzungen des Nachrichtendienstes in seinen Antworten auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz (Linke) ausführlich zu wiederholen.
Heute ist klar: Der sächsische Geheimdienst wusste – nichts. Oder kannten die Schlapphüte bereits die wahren Täter? Wollten sie Ermittler und Öffentlichkeit also bewusst in die Irre führen? Es bleibt demnach beim sächsischen Verfassungsschutz nicht zum ersten Mal: Entweder inkompetent und schwatzhaft oder bösartig und politisch rechtslastig vorgeprägt. Auch jetzt, nach den bekanntgewordenen Anklagen gibt es keine neuen Hinweise seitens des Amtes.
Was bei einer unterstellten Absicht nach einer herbeihalluzinierten Verschwörungstheorie klingt, würde im krisengeschüttelten Freistaat Sachsen niemanden mehr ernsthaft vom Hocker reißen. Leider, muss man mittlerweile sagen. Eine lange Reihe von Skandalen spricht gegen die Glaubwürdigkeit des Verfassungsschutzes auch Jahre nach dem NSU-Debakel, gegen Markus Ulbig und – seit dem Fall Al-Bakr – in ersten Zügen auch gegen Justizminister Gemkow.
Eine seltsame Stille in einem prominenten Fall
Es scheint ehrlicherweise kaum möglich, dass der amtierende Staatsminister für Justiz nichts vom Ermittlungserfolg des OAZ, geschweige nichts von der Anklage gegen mindestens einen einschlägig bekannten Leipziger Rechtsextremisten wusste. War der Fall immerhin wochenlang Thema in den Medien und betraf er ihn schließlich auch persönlich. Dennoch unterließ es nun die Leipziger Staatsanwaltschaft nach Anklage der beiden 29-jährigen Tatverdächtigen die Öffentlichkeit zu informieren.
Schwerwiegender noch vor dem Hintergrund, dass einer der Beiden, Thomas K., ein behördenbekannter Neonazi und Hooligan ist und gemessen an seinen Aktivitäten und Vorstrafen seit Jahren unter ständiger Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen müsste. Inwieweit zudem die Vorgänge am 11. Januar in Leipzig Connewitz mit den Ermittlungen gegen 215 unmittelbar Tatverdächtige in Zusammenhang stehen, wird noch abzuwarten sein.
Wer hat die Entscheidung zur Nichtinformation getroffen?
Das Innenministerium wiegelt ab. „Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat zu keinem Zeitpunkt auf irgendjemanden eingewirkt, um die Richtung der Ermittlungen oder die Berichterstattung zu beeinflussen, wie das jetzige Ermittlungsergebnis schließlich auch beweist“, lässt eine Pressesprecherin auf Nachfrage wissen. Zynisch könnte man entgegnen: Danke, dass nicht auch noch die Ermittlungen von dem politischen Gedröhn beeinflusst wurden und zumindest die Polizei den Passus „in jede Richtung zu ermitteln“ ernst nahm.
Gemkows Justizministerium wäre gegenüber der Leipziger Staatsanwaltschaft unmittelbar weisungsbefugt. Doch auch dort gibt man sich ahnungslos. „Das Staatsministerium der Justiz erteilt grundsätzlich keine Anweisungen zur Pressearbeit in einzelnen Ermittlungsverfahren der Sächsischen Staatsanwaltschaften“, sagt Pressesprecher Sebastian Hecht. Das gelte auch für das Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Anschlag auf die Wohnung von Sebastian Gemkow. „Das heißt, es gab keine entsprechende Weisung, Bitte oder Anregung seitens des Staatsministeriums der Justiz an die Staatsanwaltschaft Leipzig in dieser Sache“, so Hecht.
Hat die Staatsanwaltschaft also in Eigenregie entschieden, einen der auch in der politischen Wirkung wichtigsten Ermittlungserfolge des Jahres 2016 unter Verschluss zu halten? Immerhin war dieser Fall sogar Gegenstand einer Spiegel TV – Reportage im Frühjahr 2016, in welcher sich die Investigativexperten der Ansicht anschlossen, beim Anschlag auf Sebsatian Gemkows Wohnung handele es sich um eine linksextreme Straftat. Es gäbe also einiges aufzuarbeiten und klarzustellen seitens der Behörden.
Ricardo Schulz, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Leipzig betont, die Staatsanwaltschaft sei nicht von Amts wegen zur Information der Öffentlichkeit verpflichtet gewesen. So weit, so richtig. Doch die Fallhöhe ist damit vorgegeben – eine Anklage nach einem Anschlag auf einen Staatsminister ist keine Wortmeldung mehr wert. Zukünftig wird man also nun auch noch darauf achten müssen, wie so die Auswahl der Presseinformationen bei Staatsanwaltschaften in Sachsen ist.
Für Erstaunen sorgt auch die Begründung. „In vorliegender Sache hat sich die Staatsanwaltschaft unter Berücksichtigung des Tatvorwurfs, im Hinblick darauf, dass seitens der Medien seit vielen Monaten keinerlei Interesse an dem Fall gezeigt wurde und zudem der Sachverhalt mit Anklageerhebung mit zeitlichem Abstand Gegenstand einer öffentlichen Hauptverhandlung vor einem Gericht werden wird, gegen eine Mitteilung von Amts wegen entschieden“, argumentiert der Oberstaatsanwalt gegenüber L-IZ.de.
Im Fazit hat sich demzufolge die Staatsanwaltschaft Leipzig also entschieden, den Angriff auf eine Minister-Wohnung für unbedeutend genug zu finden, um keine Pressemitteilung über die Anklageerhebung gegen die beiden Tatverdächtigen zu versenden. Oder man wollte halt später noch informieren. Denn nun wird mit der langen Frist seit dem Geschehen und dem fehlenden medialen Interesse argumentiert. Welches, wie seit den erstmaligen Veröffentlichungen der L-IZ.de am 9. Dezember 2016 sichtbar, in ganz Deutschland vorhanden ist.
Die CDU Sachsen zeigt sich hingegen schweigsam. Rechter „Terror“, möchte man einen Anschlag auf eine Privatwohnung eines Politikers so nennen, scheint keinen Aufschrei wert zu sein. Mehr als ein dünnes Lob an die Ermittler brachte Michael Kretschmer jedenfalls via Twitter nicht über die Lippen – quasi ein diametral gegenteiliges Verhalten, wie bei der voreiligen Verurteilung angeblich linksextremer Übernahme der Stadt Leipzig. Mal sehen, wie sich die Haltung des CDU-Generalsekretärs weiterhin entwickelt, wenn die ersten Anklagen rings um die vom Verfassungsschutz unbemerkt vorbereitete Zerstörungsaktion in Leipzig Connewitz durch rechte Hooligans und Rechtsextremisten erfolgen.
Die werden dann übrigens auch mehr als ein Jahr her sein, wie der Fall Gemkow vom 24. November 2015. Hoffentlich ist dann nicht auch wieder irgendwer der Meinung, es gäbe kein mediales Interesse an seit Jahren bestehenden organisierten, rechten Gewaltstrukturen in Leipzig und Sachsen.