Zwei Jahre sollte der Berliner Tim H. ins Gefängnis, weil er bei der Blockade einer Neonazi-Demo in Dresden angeblich Landfriedensbruch beging - so das Urteil 2013. In zweiter Instanz wurde H. freigesprochen. Aber die Staatsanwaltschaft lässt nicht locker.
Der Berliner Antifaschist Tim H. muss sich wegen der Teilnahme an einer Anti-Nazi-Demonstration 2011 erneut vor Gericht verantworten. Wie seine Verteidiger am Donnerstag in Berlin mitteilten, beginnt am 21. Dezember vor dem Landgericht Dresden die dritte Runde im Prozess gegen ihn. Der Angeklagte war wegen seiner Beteiligung an den Blockaden gegen einen Neonaziaufmarsch in Dresden 2011 in der ersten Instanz zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Das Urteil von 2013, das ihm Landfriedensbruch mit Rädelsführerschaft vorwirft, hatte bundesweit für Empörung gesorgt.
Jahre nach der Blockade des Aufmarsches versuche die Justiz nun "ohne einen einzigen neuen Beweis weiter verzweifelt den Berliner Antifaschisten Tim H. an den Pranger zu stellen", heißt es in der Mitteilung der Verteidiger.
Tim H. soll mit einem Megafon und den Worten "Kommt nach vorn" antifaschistische Demonstranten beim Durchfließen einer Polizeikette angeleitet haben. Das Megafon wurde den Angaben zufolge nie gefunden. Zudem hätten Zeugen den Angeklagten entlastet.
Freispruch im Jahr 2015
Im Januar 2015 wurde das Urteil durch das Landesgericht Dresden aufgehoben, Tim H. von der Vorwürfen des schweren Landfriedensbruchs und der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen und lediglich zu einer Geldstrafe wegen Beleidigung verurteilt.
Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Dresden Revision ein. Das Oberlandesgericht Dresden hatte dem stattgegeben. Der Prozess wird nun vom 21. Dezember an zum dritten Mal verhandelt. Er muss nach Angaben seiner Verteidiger vollständig aufgerollt und neu verhandelt werden.
"Die Staatsanwaltschaft Dresden hat in diesem Verfahren jedes Augenmaß verloren und zieht künstlich ein ruinöses Verfahren in die Länge", erklärte der Berliner Anwalt Sven Richwin. Da eine Verurteilung nicht zu erwarten sei, solle "zumindest die uferlose Verfahrensdauer Antifaschisten von weiteren Protesten in Dresden abschrecken". Der angeklagte Vater von zwei Kindern ist den Angaben zufolge nicht vorbestraft.