Der rechte Einser-Jurist Peter Richter erhielt kein Uni-Stipendium für ein Aufbaustudium. Der Bundesgerichtshof lehnte seine Klage ab.
NPD-Anwalt Peter Richter hat einen Prozess in eigener Sache verloren. Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnte am Donnerstag seine Klage um ein nicht erhaltenes Stipendium in Bausch und Bogen ab. Richter wurde bekannt, weil er die NPD im Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertritt. Er ist außerdem Mitglied im saarländischen NPD-Landesvorstand.
„Think Europe – think different“, unter
diesem Titel vergab das Europa-Institut der Saar-Universität ein
Stipendium, mit dem die Teilnahme am Aufbaustudiengang „Europäische
Integration“ gefördert wurde. Für zwölf Monate sollte der Stipendiat
rund 8.000 Euro erhalten. Auch Richter bewarb sich um das Stipendium –
wurde aber nicht berücksichtigt. Für den Juristen war klar, dass das nur
eine Diskriminierung wegen seiner NPD-Aktivitäten sein könne. Immerhin
war er im ersten und zweiten Staatsexamen Jahrgangsbester der
saarländischen Jungjuristen.
Nach langem Hin und Her entschied 2014
das Landesverfassungsgericht des Saarlandes, dass die Uni zumindest
Auskunft über das Bewerbungsverfahren geben müsse. So erfuhr Richter,
dass sich 23 Juristen aus der ganzen Welt um das Stipendium beworben
hatten, davon 14 mit hervorragendem Studienabschluss. Drei Bewerber
kamen in die engere Wahl, allesamt aus dem Ausland. Ausschlaggebend
seien letztlich die Motivationsschreiben der Bewerber gewesen, die sich
für Europa interessierten oder die „Isolation“ ihres Heimatlandes
durchbrechen wollten. Dagegen habe Richter nur über den Nutzen für ihn
selbst geschrieben. Die NPD-Aktivitäten hätten bei der Auswahl keine
Rolle gespielt.
Richter aber gab nicht auf und pochte
weiter auf sein hervorragendes Examen. Da niemand juristisch so gut sei
wie er, komme es auf alle anderen Kriterien nicht mehr an. Das sah
jedoch das Landesgericht Saarbrücken im Vorjahr anders. Die Kriterien
stünden nebeneinander, die Uni habe bei der Auswahl einen
Beurteilungsspielraum.
Richter ging in die Revision zum BGH.
Doch auch dort wurde seine Klage jetzt abgelehnt. Und was den NPD-Mann
am meisten ärgern dürfte: Der BGH erklärte alle seine Anträge für
prozessual unzulässig. Richter Wolfgang Büscher legte dar, was der
NPDler alles nicht beachtet habe, und begründete, warum der BGH leider
nicht in der Sache entscheiden könne. Nur wenn Richter auf Schadenersatz
geklagt hätte, wäre dies zulässig gewesen. Der BGH-Senat ließ aber auch
nicht erkennen, dass ein Urteil in der Sache zugunsten des Klägers
ausgefallen wäre.