Sachsen will Opfer von Gewalt besser betreuen und bei Gerichtsprozessen begleiten. Opfer bestimmter Straftaten, insbesondere von Gewalttaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, sollen die Betreuung künftig nicht bezahlen müssen.
Sachsen will Opfer von Gewalt besser betreuen und bei Gerichtsprozessen begleiten. Für Opfer bestimmter Straftaten, insbesondere von Gewalttaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, solle die Betreuung künftig „kostenneutral“ angeboten werden, erklärte CDU-Rechtsexperte Martin Modschiedler am Dienstag im Landtag. Betroffene müssen dafür nichts bezahlen. Es gehe darum, Betroffene vor, während und nach dem Strafverfahren zu unterstützen: „Opfer, die als Zeugen aussagen müssen, werden so entlastet.“ Sachsen könne auf ein gut ausgebautes Netzwerk von Opferberatungsstellen„ blicken.
Im Anschluss beschloss der Landtag einstimmig ein Ausführungsgesetz zur psychosozialen Prozessbegleitung im Strafverfahren. Es war nach einer Reform des Opferrechtes auf Bundesebene erforderlich, das Einzelregelungen den Ländern überlässt.